24.9.2022 5:51 Uhr

Vor 20 Jahren entführte und ermordete Magnus Gäfgen den damals elfjährigen Jakob von Metzler. Der Fall ging in die deutsche Geschichte ein – und zwar wegen des umstrittenen Vorgehens der Polizei. Nach einem abgelehnten Antrag auf Bewährung bleibt Gäfgen bis 2025 im Gefängnis. Die Entführung und Ermordung des elfjährigen Jakob von Metzler vor 20 Jahren löste bundesweites Entsetzen aus. Auf dem Heimweg von der Schule wird der Sohn eines Frankfurter Bankiers entführt, um von seinen Eltern eine Million Euro zu erpressen. Der Täter hat sich inzwischen einen neuen Namen gegeben, bisher als Magnus Gäfgen bekannt. Der verschuldete Jurastudent erstickte den 11-Jährigen kurz nach der Entführung in seiner Wohnung mit Klebeband. Eine Drohung während eines polizeilichen Verhörs löste eine kontroverse Debatte über Folter aus. Jacob war bereits ermordet, als der Angreifer an seine Eltern schrieb und Lösegeld forderte. Während der nächtlichen Übergabe an einer Bushaltestelle beobachtete ihn die Polizei, beschattete ihn und schritt schliesslich drei Tage später ein, nachdem Gäfgen keinerlei Anstalten gemacht hatte, sich um die mutmassliche Geisel zu kümmern oder ihn zu befreien. Die Beamten glaubten, der Junge sei noch am Leben, und drohten Gäfgen damit, ihm Schmerzen zuzufügen, wenn er den Aufenthaltsort des Kindes preisgebe. Der Täter nannte daraufhin das Versteck. Zuvor hatte er die Polizei in die Irre geführt. Daraufhin entbrannte eine internationale Debatte: Wie weit darf die Polizei in Situationen gehen, in denen Menschenleben in Gefahr sind?

Lebenslange Haft ohne Bewährung

Jakobs Leiche wurde in einem See bei Schlüchtern in Osthessen gefunden. Der Junge kannte seinen Mörder vage. So ließ er sich am 27. September 2002 von dem damals 28-jährigen Gäfgen in seine Wohnung locken. Die langjährige Privatbankiersfamilie von Metzler gehört zu den großen Mäzenen in Frankfurt. Das Landgericht Frankfurt sprach Gäfgen im folgenden Jahr für schuldig. Der Angreifer wolle ein „luxuriöses Leben mit reichen Freunden“ führen, hieß es im Urteil. Der Student wollte das Kind von Anfang an tot sehen. Das Urteil lautete auf lebenslange Haft bei besonders schwerem Verschulden. Dies machte eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren rechtlich möglich, aber praktisch unmöglich. Der Täter legte mehrere Berufungen ein, das Urteil wurde jedoch nicht aufgehoben. Seine Strafe verbüßt ​​er in Kassel.

3000 Euro Schmerzensgeld für den Täter

Wegen Androhung von Schmerzensgeld musste das Land Hessen Gäfgen auf seine Veranlassung eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro nebst Zinsen zahlen. Seine Würde sei verletzt worden, hieß es in der Urteilsbegründung. Inzwischen war Gäfgen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Gerichte haben sich auch mit der Androhung von Schmerzen während des Verhörs befasst. Der Frankfurter Polizeibeamte Wolfgang Dassner, der selbst in einem Memo auf diese „schwierige Lebensentscheidung“ aufmerksam machte, wurde wie der Ermittler verurteilt, es drohten aber nur Geldstrafen. Dassner bekam einen Wechsel nach Wiesbaden – und wurde befördert. Der Täter, der aufgrund seiner Resozialisierungschancen seinen Namen änderte, beantragte 2017 eine Bewährungsstrafe. Im Mai 2019 lehnte das Amtsgericht Kassel die Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe ab und verhängte eine Mindeststrafe von 23 Jahren, teilte ein Gerichtssprecher mit Anfrage. Kann nicht vor September 2025 entlassen werden.