Durchsuchungsbefehl nach Durchsuchungen in Italien

Trotz der Lüge Italiens schritten schließlich das Jugendamt und die Polizei ein. Denn es gab anonyme Hinweise. Doch Versuche, in das Haus einzudringen, blieben offenbar erfolglos. Berichten zufolge verweigerten die Eltern der Mutter, die im Haus leben, den Zutritt. Anschließend tauschten sich die Behörden mit ihren italienischen Kollegen aus. Und sie bestätigten, dass Frau und Kind nie in Italien gelebt haben. Die Polizei erwirkte daraufhin einen Durchsuchungsbefehl und fand das Mädchen im Haus von Attendorn.

Kein Wald, keine Autofahrten – nur im Zimmer

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde das Kind nach der Entlassung in der Kinderklinik Siegen untersucht. Er soll gesagt haben, er habe noch nie einen Wald gesehen, sei auf einer Wiese gewesen oder habe Auto gefahren. Stattdessen soll er sich meist in einem Zimmer mit verschlossener Tür aufgehalten haben. Diese Umstände haben offensichtlich ihre Spuren hinterlassen. Das Mädchen konnte kaum alleine die Treppen steigen oder die Bodenunebenheiten überwinden. Eine Artikulation oder Vollstreckung sei möglich, so Generalstaatsanwalt von Grottuss. Außerdem ist das Kind nicht unterernährt.

Anspruch auf Freiheitsentzug

Die Ermittlungen zu dem Fall stecken noch in den Kinderschuhen. Zunächst sollten mehrere Gutachten erstellt werden. Die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die Mutter lautet auf Amtsmissbrauch und Freiheitsberaubung. Am Samstag, den 5. November 2022 berichtete die Aktuelle Zeit im WDR Fernsehen über dieses Thema.