Wie kann die Schweiz ihre erneuerbaren Energien schneller ausbauen? Der Ständerat diskutierte den ganzen Tag darüber. Ziel der Diskussion: Weichenstellung für einen zügigen Ausbau der heimischen Energieträger. Der Ständerat diskutierte verschiedene mögliche Anpassungen des Strom- und Energieversorgungsgesetzes an die sogenannte Energiemantelverordnung. Am Nachmittag wurde entschieden:

Ausbauziele: Das Energiegesetz enthält nun verbindliche Zielwerte und nicht mehr nur Richtwerte für die Jahre 2035 und 2050. Es sind – ohne Wasserkraft – 35 Terawattstunden bis 2035 und 45 Terawattstunden bis 2050. Die Zielwerte ​für Wasserkraft beträgt 37,9 Terawattstunden bis 2035 und 39,2 Terawattstunden bis 2050. Interessenabwägung: Beim Bau oder Umbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen bleiben Umweltauflagen bestehen. Verbrauchsziele: Der durchschnittliche Energieverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2035 um 43 Prozent und bis 2050 um 53 Prozent gegenüber 2000 gesenkt werden.

Zudem soll der Nettostromimport im Wintersemester den Zielwert von fünf Terawattstunden nicht überschreiten, dieser Wert ist jedoch nicht bindend. Zudem wird der Schutz von Lebensräumen und Gewässern sowie von Zugvögeln von nationaler Bedeutung geschwächt. Dort lebt ein Drittel der geschützten Arten. Zuvor waren dort neue Kraftwerke verboten.

Netzzuschlag Noser: Seien Sie niemals zynisch

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Der Ständerat diskutierte auch über eine Ergänzung der Rückerstattung der zusätzlichen Netzgebühr, die grosse Elektrizitätsunternehmen zur Förderung erneuerbarer Energien entrichten müssen. Dass 33 Prozent dieser Erträge auch effizient und nachhaltig angelegt werden müssen, diskutierte der Rat. Ruedi Noser (FDP/ZH) war dagegen und argumentierte, dass er im Rat nie zynisch sei. Unternehmen sehen sich derzeit mit massiven Preiserhöhungen konfrontiert. Sie würden auch ohne diesen Zusatz alles tun, um Energie zu sparen. „Wenn die Bundesregierung kommt und sagt, man muss noch 33 Prozent des Geldes ins Energiesparen zurückstecken, obwohl sie (das Unternehmen) keine Liquidität mehr hat, dann ist man doppelt zynisch“, sagt Noser. Energieministerin Simonetta Sommaruga sieht das anders. An dieser Versorgungssicherheit hätten Stromversorger großes Interesse. „Wenn wir jetzt ein Drittel des Erstattungsbetrags beisteuern, ist das nicht zynisch, sondern im Interesse aller“, sagt Sommaruga. Schließlich sind einige Kraftwerke von nationalem Interesse, wenn sie zur Erreichung der Ausbauziele beitragen. Das nationale Interesse geht heute über das kantonale, regionale und kommunale Interesse hinaus.

So diskutierte beispielsweise der Ständerat über das Dekret

Mit dem Energiemantelbeschluss sollen Erneuerbare-Energien-Projekte schneller gefördert und umgesetzt werden – ohne Verzögerungen durch aufwändige Verfahren und Einsprüche. Der vorläufige Beirat wollte in mehreren Punkten über den Bundesrat hinausgehen. Zum Beispiel sieht es einen zusätzlichen Strombedarf vor. Stichworte sind hier Digitalisierung und Dekarbonisierung. Die Kommission hat daher die Ziele für Strom aus Erneuerbaren Energien in Deutschland deutlich angehoben.

Die wichtigsten Punkte der Vorlage

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Legende: Keystone/Gaetan Bally

Was beinhaltet die Revisionsvorlage des Bundesrates? Geht es nach dem Bundesrat, soll es künftig mehr Geld für Grosswasserkraft geben. Zudem sollen grosse PV-Anlagen in der Schweiz einfacher zu installieren sein. Bis 2035 sollen die Erneuerbaren aus Wind und Sonne 17 Terawattstunden Strom pro Jahr liefern. Außerdem sollen große Speicherkraftwerke uns sicher durch den Winter bringen. Wie steht die zuständige Ständeratskommission zum Vorschlag des Bundesrates? Das zuständige Gremium des Ständerates hält alles noch für zu klein. Weiter will er mit der Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes gehen. Und es erfordert ein schnelleres Tempo zum Produktionsziel. Bis 2035 sollen 35 Terawattstunden pro Jahr mit Wind und Sonne erzeugt werden, was mehr als das Doppelte des Bundesratsvorschlags wäre. Die Kommission argumentiert, dass die Schweiz für künftige Entwicklungen, beispielsweise für die Elektrifizierung, mehr Strom benötigt als bisher angenommen. Was sollte über den überarbeiteten Gesetzentwurf der Kommission diskutiert werden? Die revidierte Vorlage des Ständeratsausschusses hat ihren Preis: Ehrgeizigere Ziele führen zu Einbussen beim Umweltschutz. Künftig können Wasserkraftwerke auch bei Niedrigwasser weiter Strom erzeugen. Und auch in abgelegenen Tälern, in Lebensräumen von nationaler Bedeutung, muss das Verbot des Kraftwerksbaus aufgehoben werden. Die Mehrheit der Umwelt- und Energiepolitiker im Ständerat war bereit, Auflagen zum Umwelt- und Landschaftsschutz zu kippen. Auch wenn hier rechtliche Fragen auftauchen, wie der Luzerner FDP-Staatsrat Damian Müller heute Morgen sagte: «Uns wird bereits Verfassungsbruch vorgeworfen. Für mich kann ich sagen: Das Signal mit diesem Entwurf ist klar.” Wir wollen vorankommen – aber auch Zugeständnisse machen.

Ein unüberbrückbarer Widerspruch?

Aber der Widerspruch erreichte die politische Mitte: Zugeständnisse ja, aber nicht alles über Bord werfen. Grünen-Stadträtin Lisa Mazzone fragte warum. Solche Eingriffe – insbesondere bei der Wasserkraft – stehen in keinem Verhältnis zum Potenzial des zusätzlich erzeugten Stroms. Urner Gemeinderätin Heidi Z’graggen sprach von einer Herkulesaufgabe und ergänzte: «Die Lösung braucht Entschlossenheit – und in dieser Entschlossenheit das richtige Mass. Und Hercules braucht Cassandras Warnrufe.” Die Debatte im Ständerat wird nächste Woche fortgesetzt. Mehr Stimmen als der Ständerat