Am 7. September hat der Bundesrat den Beschluss über die Errichtung einer Wasserkraftreserve gutgeheissen und am 1. Oktober in Kraft gesetzt. Diese Verordnung soll nun zur Winterreserveverordnung erweitert werden, die neben der Wasserkraftreserve nun auch Reservekraftwerke und Notfallteams umfasst. Der Erlass datiert vom 16. Februar 2022, als der Bundesrat beschlossen hat, die notwendigen Bestimmungen für den Bau und Betrieb von Spitzenkraftwerken zu erlassen. Grundlage dafür ist das «Startkonzept Spitzenlast-Gaskraftwerk» der ElCom, das ab 2025 eine Reserveleistung von 1000 Megawatt (MW) vorsieht Notstromkraftwerke. Damit die Bestimmungen in diesem Winter in Kraft treten, werden sie nun in der Winterreservatsverordnung festgehalten. Diese ist bis Ende 2026 befristet und soll schnellstmöglich durch eine Regelung auf Gesetzesebene ersetzt werden.
title: “Bern Die Ersten Ersatzkraftwerke K Nnen Bereits Im Februar 2023 In Betrieb Genommen Werden " ShowToc: true date: “2022-12-18” author: “Jeremiah Kifer”
Am 7. September hat der Bundesrat den Beschluss über die Errichtung einer Wasserkraftreserve gutgeheissen und am 1. Oktober in Kraft gesetzt. Diese Verordnung soll nun zur Winterreserveverordnung erweitert werden, die neben der Wasserkraftreserve nun auch Reservekraftwerke und Notfallteams umfasst. Der Erlass datiert vom 16. Februar 2022, als der Bundesrat beschlossen hat, die notwendigen Bestimmungen für den Bau und Betrieb von Spitzenkraftwerken zu erlassen. Grundlage dafür ist das «Startkonzept Spitzenlast-Gaskraftwerk» der ElCom, das ab 2025 eine Reserveleistung von 1000 Megawatt (MW) vorsieht Notstromkraftwerke. Damit die Bestimmungen in diesem Winter in Kraft treten, werden sie nun in der Winterreservatsverordnung festgehalten. Diese ist bis Ende 2026 befristet und soll schnellstmöglich durch eine Regelung auf Gesetzesebene ersetzt werden.