Die Regierung reagiert auf die Kritik von Corona-Experten

Ab: 14:52 Uhr|  Lesezeit: 4 Minuten 

Quelle: dpa/Sven Hoppe Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören Zur Anzeige der eingebetteten Inhalte ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Drittanbieter der eingebetteten Inhalte diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und über den Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.
Die Bundesregierung hat in einer Stellungnahme auf die Empfehlungen des Expertengremiums reagiert. Er verspricht Verbesserungen, weist aber auch Kritik zurück. Vor allem die Datenlage stand im Fokus des Gremiums. Die Bundesregierung will die Empfehlungen des Corona-Expertenausschusses so weit wie möglich umsetzen. Das geht aus einer 22-seitigen Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht des Expertengremiums hervor, die WELT vorliegt. Hauptkritikpunkt des Gremiums war die desaströse Lage der Corona-Daten in Deutschland, die dazu führen würde, dass Schaden und Nutzen einzelner Maßnahmen nur eingeschränkt abgeschätzt werden könnten. „Die Bundesregierung erkennt die Notwendigkeit an, die Datenerhebung und -aufzeichnung zu rationalisieren“, heißt es nun in der Antwort der Regierung. Es müssen regulatorische Verbesserungen vorgenommen werden, damit die Daten digitalisiert und in einem einheitlichen Format vorliegen. Gleichzeitig sieht die Regierung die eigene Arbeit zur Datenlage nicht ausreichend anerkannt. Er zählt eine Reihe von Initiativen auf, etwa die Einrichtung eines Gremiums beim Robert-Koch-Institut (RKI) und die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geförderte Schaffung eines sogenannten „Pandemie-Radars“. Lesen Sie auch Die Regierung bemängelt, dass Experten die Nutzungsmöglichkeiten von Daten bestehender Institutionen wie dem Netzwerk Universitätsmedizin, das mit verschiedenen Gruppen „gute Grundlagen für die Forschung“ geschaffen habe, nicht ausreichend berücksichtigt hätten. Ergänzend: „Zukünftig können auch Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen zum Ausbau der Pharmakovigilanz-Datenbank beitragen.“ Zulassungsinhaber sind gesetzlich verpflichtet, alle Impfdaten und Nebenwirkungen an das RKI und das Paul-Ehrlich-Institut zu melden – dies wurde jedoch noch nicht flächendeckend durchgeführt.

So will Lauterbach Pflegeeinrichtungen auf den Corona-Herbst vorbereiten

Seit Oktober gilt die neue Corona-Verordnung, die FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, Kliniken und Arztpraxen vorschreibt.  Karl Lauterbach will Pflegeeinrichtungen speziell auf den Corona-Herbst vorbereiten.  Welche Pläne der Gesundheitsminister dafür hat, sehen Sie hier. 

Das Expertengremium hatte auch den Risikohinweis der Regierung kritisiert und neue Grundsätze formuliert. Die Regierung schreibt nun, dass diese geteilt werden und seit Beginn der Pandemie „die Grundlage für die Informations- und Aufklärungsarbeit“ über das Virus und die Impfung bildeten. Die Unsicherheit des aktuellen Wissensstandes wurde in Pressemitteilungen stets transparent hervorgehoben. Aktuelle Informationskampagnen berücksichtigen die Empfehlungen von Experten.

Oberste Priorität für den Präsenzunterricht

Die Regierung schließt sich der Einschätzung von Experten an, dass die Auswirkungen von Einschränkungen im Hinblick auf gesundheitliche und psychosoziale Belastungen differenziert bewertet werden sollten: „Während ein früher, kurzer Lockdown – falls erforderlich – ein wirksames Instrument sein kann, ist ein längerer Lockdown – insbesondere aus aus Sicht der Verhältnismäßigkeit – wachsende Bedenken und sollten in der aktuellen Phase der Pandemie nicht mehr angeordnet werden. Die Bundesregierung schreibt, dass sie die mit Schulschließungen verbundenen Belastungen sehr ernst nehme und daher die Aufrechterhaltung eines geregelten Schulbetriebs und der Fortsetzung der Betreuung und Bildung vor Ort höchste Priorität habe. Er weist darauf hin, dass Lockdowns, Schulschließungen und generelle 2G/3G-Regelungen derzeit nur angeordnet werden können, wenn der Bundestag den Seuchenzustand von nationaler Bedeutung neu feststellt. Die Voraussetzungen dafür seien aus heutiger Sicht „nicht vorhersehbar“. Die Aussage der Gutachter, es handele sich um eine rechtlich bedenkliche Konstruktion, „tragt dem Rechnung“. Lesen Sie auch Der Expertenausschuss sei zu dem Schluss gekommen, dass sich aus den bisherigen Daten keine „allgemeine Empfehlung für die Verwendung von FFP2-Masken“ ableiten lasse. Die Maskenpflicht soll zudem auf Innenbereiche und Bereiche mit erhöhtem Kontaminationsrisiko beschränkt werden. Darüber hinaus muss die Bedeutung der richtigen und konsequenten Verwendung von Masken besser und wiederholt erklärt werden. Die Regierung geht auf diese Kritik nicht ein – obwohl erst seit Kurzem eine FFP2-Pflicht in Fernverkehrszügen verankert ist. Die Regierung räumt ein, dass die Pandemie das Leben der Bevölkerung erheblich verändert hat und sowohl die Pandemie als auch die Maßnahmen bei vielen Menschen zu psychosozialen Belastungen geführt haben. Aber: „Inwieweit damit eine Zunahme behandlungsbedürftiger psychischer Störungen einhergeht, lässt sich nicht sicher beurteilen.“ Der Dank gilt auch den „unabhängigen Experten“ für ihr Engagement und die „hervorragende Zusammenarbeit“. Der Corona-Expertenausschuss wurde im Frühjahr 2021 eingerichtet und zur Hälfte vom Bundestag und zur Hälfte von der Bundesregierung mit interdisziplinären Expertinnen und Experten besetzt. Sie hat ihren Bericht am 1. Juli dieses Jahres vorgelegt – nachdem monatelang darüber gestritten wurde, ob eine Bewertung angesichts der Datenlage möglich ist, und Charité-Virologe Christian Drosten während dieser Gespräche das Gremium verlassen hat. Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören Zur Anzeige der eingebetteten Inhalte ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Drittanbieter der eingebetteten Inhalte diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und über den Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.