Mindestlohn, Heizungssteuerung, Corona-Regeln: Das ändert sich im Oktober Gestern, 02.10.2022 | 16:02

Neue Corona-Regeln im Oktober:

Neue Corona-Regeln für Oktober beschlossen. FFP2-Masken sind bundesweit in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen Pflicht. Die Pflicht zur Verwendung einer FFP2-Maske gilt auch für Fernverkehrszüge. Nur für Kinder reicht eine einfache OP-Maske aus. In Flugzeugen besteht keine Maskenpflicht mehr. In Pflegeheimen und Kliniken muss zudem vor Eintritt ein negativer Test vorgelegt werden. Auch in Nahverkehrszügen und Bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften und Restaurants können die Bundesländer eine Maskenpflicht vorschreiben. Länder müssen diese Maßnahmen jedoch nicht umsetzen. Wer einen negativen Test vorweist, muss in der Gastronomie und bei Veranstaltungen von dieser Pflicht befreit werden. Tests können in Schulen und Kindergärten vorgeschrieben werden. Ab Klasse fünf ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Verschärft sich die Belastungslage, können die Bundesländer durch Beschluss des Landtags weitere Festlegungen treffen. Dazu gehören zum Beispiel Besucherlimits für Indoor-Veranstaltungen. Mehr zu den neuen Corona-Regeln erfahren Sie hier: Für Herbst und Winter – der Bundesrat beschliesst neue Corona-Regeln – die ab Oktober gelten

Der Mindestlohn wird auf 12 Euro erhöht

Der Mindestlohn steigt im Oktober auf 12 Euro. Der Bundestag hat der Erhöhung im Juni mit den Stimmen der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP zugestimmt. Die Union enthielt sich, obwohl sie in den Wahlkämpfen von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen für den Mindestlohn getrommelt hatte. Bundeskanzler Olaf Solz (SPD) hatte die Anhebung des Mindestlohns zu einem seiner wichtigsten Wahlkampfversprechen gemacht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wertete die Erhöhung auf zwölf Euro als “Respektverlust” für harte Arbeit. Für Geringverdiener sei dies oft “der größte Lohnsprung ihres Lebens”, sagte Hale im Juni in der parlamentarischen Haushaltsdebatte. Für sie bedeutet das „eine spürbare Verbesserung im Geldbeutel“. Der Mindestlohn ist seit 2015 um mehr als 40 Prozent gestiegen. Mehr zur Mindestlohnerhöhung erfahren Sie hier: Wahlversprechen von Olaf Solz – Bundestag beschließt Mindestlohn von 12 Euro

Mehr Geld: Wechsel für Minijobber

Der Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf zwölf Euro pro Stunde. Davon sind auch Minijobber betroffen. Zum einen wird die Lohnobergrenze für Minijobs ab Oktober von 450 Euro auf 520 Euro angehoben, erklärt Anke Marx, Rechtsanwältin bei der Arbeiterkammer des Saarlandes. Die Grenze soll sich künftig an der zehnstündigen Wochenarbeitszeit und dem gesetzlichen Mindestlohn orientieren. „Bei einem Mindestlohn von zwölf Euro kann man rund 43 Stunden im Monat arbeiten.“ Wer einen Minijob hat, hat laut Anwalt keinen Anspruch auf eine Vertragsanpassung: Es sei keine Aufstockung der Stunden nötig, sondern nur eine Lohnanpassung. Eine weitere Änderung betrifft das sogenannte Overshoot. Ab Oktober darf laut Marx die Minijob-Grenze von 520 Euro nur noch in bis zu zwei Kalendermonaten im Jahr überschritten werden. Auch die Höhe wurde geklärt: Minijobber können künftig bis zur doppelten Minijob-Grenze (1040 Euro) in einem Kalendermonat verdienen. „War die Überschreitung also unvorhersehbar, kann man statt der grundsätzlich möglichen 6.240 Euro maximal 7.280 Euro im Jahr verdienen“, sagt Marx. Die zu überschreitenden Änderungen werden im Gesetz definiert.

Änderung der Gasverteilung

Update vom 29.09.2022: Die Bundesregierung hat am Donnerstag beschlossen, die Gasabgabe kurzfristig zurückzunehmen. Mehr dazu erfahren Sie hier: Alternative zum Benzinzuschlag – Doppelknall: Ampeln einigen sich auf Benzinpreisbremse Eigentlich plante die Bundesregierung zur Stützung der Importeure ab Oktober eine Umlage von 2,4 Cent pro Kilowattstunde auf alle Erdgasverbraucher. Einige von ihnen stehen vor Problemen aufgrund fehlender Erdgaslieferungen aus Russland. Allerdings ist die Maßnahme ungewiss: Koalitionspolitiker haben angekündigt, dass die Abgabe nicht kommen soll.

Ab Oktober 2022: Neue Regeln für das Immunitätsregime

Ab dem 1. Oktober müssen deutsche Staatsbürger genau auf ihren aktuellen Impfstatus achten. Wer dreimal nicht geimpft wurde, gilt dann als ungeimpft. Bisher gelten Menschen als „vollständig geimpft“, wenn sie zweimal geimpft wurden. Die dritte Impfung führt zu einem sogenannten Booster-Schutz. Die zweite Impfung war 270 Tage gültig. Auch der Genesungsstatus sollte mit einer Impfung gleichgesetzt werden. Genesene benötigen nur zwei Impfungen, um als „vollständig immunisiert“ zu gelten. Mehr dazu erfahren Sie hier: Immunitätsstatus geändert – wer gilt ab Oktober weiterhin als “vollständig geimpft” – und wer nicht mehr

Innovationen in der Heizung

Eigentümer von Gebäuden mit Erdgasheizung sind künftig verpflichtet, ihre Heizung energiesparend zu steuern. Die Verordnung tritt am 1. Oktober in Kraft und gilt für zwei Jahre. Heizungschecks sollten von Fachleuten wie Heizungsbauern, Schornsteinfegern oder Energieberatern durchgeführt werden.

Ablauf der Grundsteuererklärung

Grundstückseigentümer haben bis zum 31. Oktober Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Mahnung durch das Finanzamt oder mit Bußgeldern rechnen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) betonte kürzlich, er sehe noch eine Option, die Frist zu verlängern. Die Frist beruhe nicht auf einer Verordnung des Bundes, sondern auf Festlegungen der Bundesländer, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums.