23.09.2022, 12:48 Uhr

Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist für einige Hausbesitzer stressig. Umständlicher Papierkram tritt dabei oft in den Hintergrund. Aber ist es eine gute Idee? Vermieter haben bis zum 31. Oktober Zeit, ihre Grundsteuererklärung an das Finanzamt zu senden. Das scheint noch ein bisschen weit weg zu sein, aber wer sich noch nicht mit der Materie beschäftigt hat, kann sich durchaus täuschen – manche Daten müssen oft erst bei den Behörden angefordert werden. Das kann eine Weile dauern. Was passiert also, wenn die Grundsteuererklärung verspätet eingereicht wird? Dann gelten die gleichen Regeln wie bei der verspäteten Abgabe einer Einkommensteuererklärung, sagt Jana Bauer vom Bundesverband der Einkommensteuerentlastungsvereine (BVL). Zunächst einmal könnte das Finanzamt mit Mahnung eine neue Abgabefrist setzen, dies ist aber nicht zwingend. Daraufhin wurden Bußgelder und Zuschläge für Verspätungen angedroht. Die Höhe beider Beträge ist gesetzlich geregelt, jedoch haben die Finanzbehörden einen Ermessensspielraum bei Bußgeldern.

Bußgeld bis zu 25.000 Euro

Zunächst wird laut Bauer das Bußgeld angedroht und eine neue Frist zur Abgabe der Stellungnahme gesetzt. Läuft die Frist ab, ohne dass die Erklärung abgegeben wurde, wird die Vertragsstrafe berechnet. Für die erste Unterlassung liege das Bußgeld zwischen 25 und 250 Euro, manchmal auch mehr, sagt Bauer. Eine einzelne Geldbuße darf den Betrag von 25.000 Euro nicht überschreiten. Die Höhe des Verspätungszuschlags beträgt 0,25 Prozent der berechneten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro für jeden Monat ab Beginn der eingetretenen Verspätung. Allerdings wird der Zuschlag in der Regel erst ab dem 15. Monat der Verspätung erhoben.

Wird die Einreichungsfrist verlängert?

„Wenn gar keine Steuererklärung abgegeben wird, kann das IRS grundsätzlich eine Veranlagung vornehmen“, sagt Bauer. In den meisten Fällen ist die Veranlagung für die Eigentümer nachteilig, weil die Finanzbehörden großzügig aufrunden. Aber auch die Begutachtung entbindet Sie nicht von der Pflicht zur Abgabe der Erklärung. Üblicherweise setzt das Finanzamt mit dem Bescheid eine neue Frist von vier Wochen, sagt Bauer. Wenn Steuerpflichtige frühzeitig absehen können, dass sie ihre Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgeben können, sollten sie laut Jana Bauer eine Fristverlängerung beantragen. Können Betroffene konkrete Gründe für die Verzögerung geltend machen, kann das Finanzamt die Verlängerung gewähren. Offizielle Aussagen dazu gibt es noch nicht, aber Experten spekulieren auf eine Verlängerung der Abgabefrist für die Vermögenssteuererklärung, da die Erklärung bisher sehr schlecht ausgefallen ist. Ob die Finanzbehörden tatsächlich Maßnahmen mit Sanktionen ab dem 1. November treffen, bleibt abzuwarten. Die “Wirtschaftswoche” berichtete kürzlich, dass das Bundesfinanzministerium die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht verlängern werde.