So ließ sich der Kantonspolizist Informationen von seinen Spitzeln zukommen lassen, etwa einem Kollegen, der bei der Staatsanwaltschaft arbeitete. Doch nicht nur das: Er soll das alte Papier eines Staatsanwalts durchsucht haben. Er nahm sogar ein Dokument der Staatsanwaltschaft als Beweismittel mit.

Die Staatsanwaltschaft leitet den Entscheid an das Oberste Gericht Aargau weiter

Der Polizeibeamte zeigte daraufhin die beiden Staatsanwälte mit den erhaltenen Informationen an. Das zuständige Regierungsmitglied und der Polizeikommandant sahen sich jedoch nicht gezwungen, etwas zu unternehmen. Die Geschichte gleicht einem Gerichtsskandal in einem korrupten Land. Aber es passierte im Aargau – einem Kanton, in dem die Kantonspolizei erstmals Anklage gegen Staatsanwälte erhoben hatte. Nachdem die Anzeige von Roland V.* an den Sonderstaatsanwalt Marco Amstutz im Kanton Bern weitergeleitet wurde, war V. unterlegen: Amstutz sieht keinen Grund, die Anklage gegen die Aargauer Oberstaatsanwälte Simon Burger (SVP) und Barbara Loppacher SP abzuweisen. , zur Fortsetzung. Mit einem 27-seitigen Erlass zerlegte er die «Strafanzeige der Kantonspolizei Aargau» gegen die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft lässt ihn jedoch nicht sitzen und bringt den Entscheid an die Beschwerdekammer des Aargauer Obergerichts.

Die Zwischenbilanz zeigt ein katastrophales Urteil für Kapos

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, aber bei der Kantonspolizei und dem Leutnant geht es schief. Eine Zwischenauswertung zeigt ein möglicherweise desaströses Urteil. Das Ministerium für Finanzen und Inneres (DVI) ist nun in einer schwierigen Lage und muss sich mit den heiklen Fragen auseinandersetzen. Die Strafanzeige, die auch Dieter Egli (SP), DVI-Chef und Polizeipräsident Michael Leupold zugestellt wurde, besagt unter anderem, dass der Polizist der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm Informationen zugespielt habe, um Anklage gegen Staatsanwalt Simon Burger zu erheben. Unter den Informanten soll auch ein zum Zeitpunkt der Spionage als Praktikant tätiger Kantonspolizist gewesen sein.

Informanten haben über Junk-Papiere nachgedacht

In der Strafanzeige heisst es, dass neben der Informationsbeschaffung «wegen Befangenheit der Kantonspolizei Aargau» weitere Ermittlungen unterblieben seien. Wie die Zeitung weiter schreibt, entspreche dies nicht den wahren Tatsachen. Die Informanten sagten auch aus, sie hätten das alte Papier der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm durchkämmt und daraus ein Dokument an Staatsanwalt Roland V. Staatsanwalt Burger ärgert sich darüber: „Wie die Anzeige zeigt, wurde mein Büro während der Ermittlungen widerrechtlich durchsucht. “Sie haben mich ausspioniert und die internen E-Mails wurden weitergeleitet oder abgefangen.” Genau solche Forschungsmethoden sind seit Jahren verhasst. Burger wirft nun der Kantonspolizei vor, die Suche auf eigene Faust und ohne formellen Auftrag durchgeführt zu haben. Auch die Senioren scheiterten. Laut Burger wussten sie von den Ermittlungen, taten aber nichts dagegen.

Roland V.* bestreitet alles

Zum laufenden Verfahren will sich DVI nicht konkret zu dem Vorfall äußern. Roland V. lässt sich über seinen Anwalt anzeigen und bestreitet Vorwürfe, er habe Unterlagen der Staatsanwaltschaft unterschlagen oder andere Personen dazu angestiftet. Roland V. arbeitet nicht mehr bei der Polizei. In seiner vor einem Jahr eingereichten Anzeige wirft er dem Angeklagten – und insbesondere Simon Burger – verschiedene Straftaten im Bereich der Offiziers- und Ehrendelikte vor. Burger soll systematisch nach Fehlern der Polizei gesucht haben. Barbara Loppacher soll dem Leutnant beruflich geholfen haben. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. (dzc) * Der Name hat sich geändert