Die St Nicht viel besser erging es Moritz GR, der Heimat des Düngemittelbarons Andrei Melnitschenko, 50. Als „russischen Bürgersteig“ bezeichneten die Urheber den eleganten Engadiner Ferienort und untermauerten ihre These mit Konservenfadern. St. Moritz ließ ihn nicht sitzen und reichte Beschwerde bei der SRG-Ombudsstelle ein. Zugegebenermaßen wurde dies großzügig ausgeschmückt – Kläger, Kläger und Beschwerdeführer schließen in der Regel große Wetten ab. “Boulevarddesk” war der Strip, die Klischees aufgewärmt und “ehemalige Botschafter, ehemalige Damen und andere Figuren aus der Welt der C-Prominenz” versuchten es zu tun.
Diplomatiekurs
Im Wesentlichen war es aber das bereits erwähnte bearbeitete Archivmaterial, das in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckte, es handele sich um aktuelle Aufnahmen der Reporter. Jetzt ist das Urteil des Ombudsmanns drin – es ist eine Lektion in Diplomatie und es kommt wie ein Pfeil, der in rosa Baumwolle gehüllt ist, eine Rüsche, begleitet von den Geräuschen von Saums. Die Angegriffenen in Leutschenbach werden sich jedenfalls wegen gewisser Urteilszeilen erwärmen müssen. Das Programm sei „exzellent“, „insgesamt aufschlussreich“, „ein aktuelles Ereignis eingefangen“, „bisher Unbekanntes ans Licht gebracht“ und „eine breite und wichtige nationale Debatte angestoßen“. Was wollen Journalisten mehr?
Russische Party vor der Kleiderkiste
Die Schiedsrichter widerlegen die Behauptung aus Bergen, das SRF habe sich in der Sendung auf korrupte Kronzeugen verlassen und unbewiesene Vorurteile gebrochen. Zudem ist St. Moritz bei russischen Urlaubern in der Tat überaus beliebt, weshalb die Bezeichnung „Russischer Bürgersteig“ seine Berechtigung hat. Der Kern des Problems liegt jedoch woanders, und die Beteiligten müssen sich zunächst durch reichlich Abwehrprosa kämpfen. An einem zentralen Punkt der Beschwerde hatten die Schlichter in St. Moritz Recht: «Die Ombudsleute stimmen dem Vorwurf zu, Quelle und Zeitpunkt seien nicht geklärt.» Dazu gehören unter anderem Sequenzen mit einem Skilehrer und einem Tourmanager, die beide seit Jahren nicht mehr im Dienst stehen, sowie Aufnahmen eines prominenten Gastgebers und einer russischen Party tief in der Kiste.
Ohne große Kritiker öffentlich-rechtlicher Sender
Kurz gesagt: Die erfahrenen SRF-Reporter hätten das Archivmaterial gegenüber den Zahlern deutlich als solches kennzeichnen müssen. Dies gilt insbesondere bei einem derart politisch brisanten Thema – und angesichts der journalistischen Leitlinien des Unternehmens, die „sorgfältige Prüfung von Fakten und Quellen sowie Transparenz über den Wissensstand und die Richtigkeit der verwendeten Quellen“ vorschreiben. Die beiden Ombudsleute Esther Girsberger (61) und Kurt Schöbi (65), die dieses Urteil vertreten, sind sonst nicht als wichtige Kritiker des öffentlichen Rechts bekannt.