Von: Lisa Mayerhofer Aufteilung Alle Immobilieneigentümer in Deutschland müssen bis Ende Januar eine Grundsteuererklärung abgeben. Steuerberater Oliver Hagen ist vernichtend – und rät von der Erbschaftssteuer ab. Berlin – Eigentlich war die Frist für die Grundsteuererklärung der 31. Oktober – jetzt wurde die Frist auf den 31. Januar 2023 verschoben. Viele Eigentümer sind mit der Abgabe ihrer Grundsteuererklärung im Rückstand. Anfang Oktober werden es nur noch ein Drittel der Betroffenen sein hätte seine Unterlagen abgeben sollen. Alle Eigentümer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen müssen einmalig eine Grundsteuererklärung abgeben. Das Wort Grundsteuer auf einem Grundsteuerbescheid. © Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Die Grundsteuererklärung ist für den Laien alles andere als einfach

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Neuberechnung der Grundsteuer. Zuvor hatte das Finanzamt den Wert einer Immobilie für die Grundsteuer auf der Grundlage völlig veralteter Daten ermittelt – nämlich von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen nun knapp 36 Millionen Objekte neu bewertet werden. Das Ausfüllen der Formulare für die Grundsteuererklärung ist für den Normalbürger alles andere als einfach. Darüber hinaus verwenden die Bundesländer auch unterschiedliche Modelle und fordern von den Grundstückseigentümern unterschiedliche Informationen zur Berechnung der neuen Grundsteuer an.

Steuerberater mit vernichtender Kritik an Erbschaftssteuerreform: „Am Boden zerstört“

In einem Interview mit dem Spiegel äußerte Steuerberater Oliver Hagen scharfe Kritik an der Erbschaftsteuerreform: „Die meisten Menschen sind damit hoffnungslos überfordert. Die Elster-Formulare, die für die Übermittlung der Informationen verwendet werden sollen, sind nicht im Geringsten durchdacht, ebenso wenig wie das Sammelsystem.“ Das wird jetzt gerächt. Auch er ist als Experte an seine Grenzen gestoßen: „Vieles ist unklar, weil die Grundbegriffe so vage sind. Die Konstellation dieser Grundsteuererklärung ist skandalös und führt dazu, dass Steuerberater kaum helfen können.” Dazu müssten Eigentümer die Erklärung abgeben, ohne zu wissen, wie hoch die Steuerlast wäre. Denn: Erst 2024 legen die Kommunen fest, wie hoch der jeweilige Hebesatz und damit die Grundsteuer ausfällt. „Das ist wie ein Blindflug. Unter solchen Umständen geben Sie keine weitere Steuererklärung ab, denn bei einer Einkommensteuererklärung beispielsweise kennen die Bürger ihre Steuerlast schon vor der Abgabe. Ich fürchte, das wird die Gerichte noch lange beschäftigen“, sagte Hagen dem Spiegel.

Steuerberater: Gegen den Grundsteuerbescheid sollten alle Eigentümer Widerspruch einlegen

Selbst wenn Eigentümer ihre Grundsteuer nach der Einreichung vom IRS erhalten, ist noch unklar, wie viel Steuer sie zahlen müssen. Zudem vermutet Hagen, dass der Grundsteuerwert “in vielen Fällen zu hoch angesetzt wird”. Er warnt im Spiegel: „Und es wird nicht trivial sein, das zu prüfen, denn die Einspruchsfrist für Steuerzahler beträgt nur einen Monat. Wird die Frist versäumt, wird die steuerliche Belastung des Grundstücks für die nächsten sieben Jahre ermittelt.“ Der Experte rät daher allen Eigentümern, sich abzusichern: Sobald sie die Grundsteuer erhalten, sollten sie Widerspruch einlegen. „Aus meiner Sicht ist es die einzige Möglichkeit, mit dieser Zeit des Bürgereinspruchs vernünftig umzugehen. Mit dem Widerspruch stoppt man die Frist, hat mehr Zeit zur Prüfung und kann reagieren, falls Teile der Regelung in den kommenden Jahren von den Gerichten gekippt werden“, erklärt der Steuerexperte dem Spiegel. Der Widerspruch kann auch später schadlos zurückgenommen werden. (lma/dpa)