Unter anderem soll der Unabhängige Parteientransparenzsenat (UPTS) im Kanzleramt und danach das Bundesverwaltungsgericht die Frage klären, ob es sich bei der Seniorenorganisation mit Türkisschwarzen tatsächlich (wie die ÖVP behauptet) um parteiunabhängige Vereine handelt oder um eine Teil des PVP. Der Rechnungshof ist der Ansicht, dass diese der ÖVP zustehen. „Von dieser Frage hängt auch die Finanzierung ab“, sagt Kraker. Die Mittel aus dem „Unterstützungsfonds für gemeinnützige Organisationen“ sind eigentlich für gemeinnützige Organisationen bestimmt. Die Parteien und ihre Unterorganisationen sind von diesem Topf faktisch ausgeschlossen.