Das Oberlandesgericht Celle hat die zweitinstanzliche Klage von Gerhard Schröder im Verfahren um das Wohn- und Nutzungsrecht an der gemeinsamen Wohnung mit seiner Ex-Frau Doris Schröder-Köpf abgewiesen. Das bestätigt der Anwalt des 59-jährigen Politikers und „Bild“-Autors. Bereits im Februar 2022 war der Altkanzler vor dem Landgericht Hannover gescheitert. Schröder will auf Nummer sicher gehen und hat deshalb ein lebenslanges Wohnrecht in dem Haus gefordert, das er und seine Ex-Frau haben. Der 78-Jährige beantragte die Eintragung seines Wohn- und Nutzungsrechts in das Grundbuch.
Schröder zahlt Miete an Schröder-Köpf
Nach der Trennung von Doris Schröder-Köpf im Jahr 2016 – die Scheidung wurde zwei Jahre später besiegelt – bezog Gerhard Schröder eine Wohnung im ersten Stock des gemeinsamen Altbaus im Stadtteil Zoo Hannover. Sein Büro befindet sich im Zwischengeschoss. Seine jetzige Frau Soyeon Schröder-Kim, die er 2018 in Seoul geheiratet hat, lebt jetzt mit ihm auf dem Anwesen. Er zahlt seiner Ex-Frau monatlich Miete. Soyeon Schröder-Kim und Gerhard Schröder: Sie leben zusammen in einer Villa auf dem Gelände des Zoo Hannover. (Quelle: IMAGO / Bildarchiv) Im Februar sagte ein Vertreter des Landgerichts Hannover auf Nachfrage von t-online: „Der Antrag auf Einleitung des Verfahrens wurde gegen den Beschwerdeführer abgelehnt.“ Schröder muss auch für die Kosten des nun gescheiterten Verfahrens aufkommen. Den aktuellen Lobbyisten und dem Altkanzler wäre noch die Möglichkeit gegeben, den Bundesgerichtshof anzurufen.