In der Leopoldstadt wird der politische Wind um die neue „Sport & Fun“-Halle immer härter: Die Grünen in der Umgebung erklärten am Freitag, dass der Baubeginn der Halle nicht legal sei. Dazu erstatten sie eine Bauordnungsanzeige und wollen Anzeige beim Chef der Baupolizei erstatten.
23.09.2022 17.26
Ab heute, 17:26 Uhr online
Der Betonsockel in Venice Au ist bereits fertig. Das Gebäude wird mit einer auf fünf Jahre befristeten Genehmigung errichtet. Die Halle soll noch viel länger bestehen. Der Bezirksdirektor des Bezirks Leopoldstadt, Abgeordneter Bernhard Seitz (Grüne), kritisiert die Versiegelung des Areals: „Die letzten Grünflächen im Areal dürfen nicht gesperrt werden. Und wichtig ist auch, dass die von Landkreis und Stadtrat beschlossene Flächenwidmung eine Bebauung hier verbietet.“
Das Gutachten vermutet rechtswidriges Verhalten
Die Grünen reichen ein Rechtsgutachten ein, das ebenfalls von einer Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung ausgeht. „Da die Entscheidung (der Behörde, Anm.) nicht mitgeteilt wurde, war es nicht möglich, die strengen Kriterien für das Vorliegen außergewöhnlicher Gründe zu prüfen, mit denen die Ermessensentscheidung begründet wurde. Jedenfalls hat die Öffentlichkeit keinen im Sinne der Rechtsprechung anerkannten sachlichen Befreiungsgrund wahrgenommen“, heißt es in dem von Rechtsanwalt Lorenz Riegler verfassten Gutachten. Seit Juli wird in der Nähe des Praters für den ORF gebaut Für Sage ist also klar: „Du hättest hier nichts bauen sollen. Es hätte erlaubt werden sollen, die (vorher bestehende, Anm.) Sportanlage zu verändern und zu modernisieren. Sie hätten sich weiter öffnen können, aber es gibt gute Gründe, warum hier nicht gebaut werden soll.” Die Grünen werden die Angelegenheit nun an die Volksanwaltschaft weiterleiten und eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen den Leiter der Baupolizei, Gerhard Cech, erstatten.
Der Polizeichef des Gebäudes reagiert gelassen
Letzterer sieht es gelassen: Es sei durchaus üblich, so vorzugehen, sagt er. “Es gibt eine Zusage der Stadtplaner, dass in naher Zukunft eine Umverteilung stattfinden wird, und das ist der sachliche Grund für die Gewährung der Ausnahmeregelung.” Solche Ausnahmen werden bei großem Zeitdruck oder großem öffentlichen Interesse gemacht. Cech weist den Vorwurf des Machtmissbrauchs ausdrücklich zurück.