Strafen für Pflichtverletzungen von Hartz-IV-Empfängern werden für ein Jahr weitgehend ausgesetzt. Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für dieses Vorhaben der Bundesregierung gegeben. Der Bundestag hatte der Verordnung zur Änderung des Sozialgesetzbuchs bereits im Mai zugestimmt. Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger gibt es nach dem neuen Gesetz nur noch bei einer unterlassenen Notmeldepflicht – und dann nur noch in Höhe von zehn Prozent statt bis zu 30 Prozent des Gehalts. Wer also einen Termin am Arbeitsplatz versäumt, muss mit einem entsprechenden Rabatt rechnen. Eine Arbeitsverweigerung hingegen soll nicht mehr sanktioniert werden.
Vorstufe zur Laternenregierung Bürgergeld
Die einjährige Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen ist der Vorläufer des Bürgerlaternenplans, der im kommenden Jahr das bisherige Hartz-IV-System ablösen soll. Während des Bürgergeldes, auf das sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt hatten, werden dann die Mitwirkungspflichten der Berechtigten und etwaige künftige Sanktionen geregelt. Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) hat das Vorhaben im Bundesrat scharf kritisiert. „Das Gesetz verstößt gegen ein bewährtes System“, sagte er. „Es gilt die goldene Regel des Wohlfahrtsstaatsprinzips: Fördern und Fordern.“ Die neue Regelung sende eine “grundsätzlich falsche Botschaft”: “Was auch immer Sie tun: Das Jobcenter zahlt”. Dies geschieht „zum Nachteil der Steuerzahler“.