In kurzer Zeit legten die Koalitionsparteien im Ausschuss auch Novellen zum Glücksspielgesetz, zum Arbeitsvermittlungsgesetz und zum BFW-Gesetz vor, die teils auch den Haushaltsausschuss mit ÖVP-FPÖ-Grünen-Mehrheit und teils mit Zustimmung des Bundes passierten SPÖ. Demnach sollen ab 2023 statt bisher 80 Millionen Euro mindestens 120 Millionen Euro aus Glücksspielsteuern in die Bundessportförderung fließen. Darüber hinaus wird die Grundfinanzierung des Bundesforschungs- und Ausbildungszentrums für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) um 2 Mio. € auf 17,5 Mio. € erhöht, um den erhöhten finanziellen Bedarf durch zusätzliche Aufgaben auszugleichen. Vorsorglich wird die bestehende – großzügigere – Regelung zur Kurzarbeit bis Ende Juni 2023 verlängert. Eine Novelle des Haushaltsbegleitgesetzes sieht zudem eine weitere Sondertranche in Höhe von 100 Millionen Euro vor, die den Kommunen für den Bau und die Sanierung von Trinkwasserversorgungsanlagen zur Verfügung gestellt wird. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, die Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser zu versorgen und den bestehenden Nachholbedarf im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft abzubauen. Die Mittel dafür stammen aus dem Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds. Um der Industrie Planungssicherheit für die ökologische Umstellung von Anlagen zu geben, wird Umweltministerin Leonore Gewessler zusätzlich zum begleitenden Haushaltsgesetz durch ein eigenes Bundesgesetz (1745 dB) ermächtigt, das Budget für den Zeitraum vorzuziehen 2023 bis 2042 mit bis zu 2.975 Mrd. € Diese Summe entspricht der Dotierung des neuen Fördertopfes. Ebenso kann der Minister auch künftig Budgets für Investitionen in die Schieneninfrastruktur bereitstellen. Nach dem entsprechenden Gesetzentwurf (1770 dB) sind für diesen Sektor bis 2028 Budgetvorlasten in Höhe von 56,726 Milliarden Euro vorgesehen. Davon entfallen 48,086 Mrd. Euro auf die Umsetzung des ÖBB-Masterplans und 8,64 Mrd. Euro auf Zuschüsse für den Betrieb und Erhalt der Schieneninfrastruktur. Auch für diese beiden Bundesgesetze hat der Haushaltsausschuss heute grünes Licht gegeben, wobei die SPÖ neben ÖVP und Grünen den bisherigen Belastungen für den Ausbau der Schieneninfrastruktur zustimmt. SPÖ und NEOS verlieren Richtlinien für kommunale Investitionszuschüsse Als einen der Gründe für die Ablehnung des begleitenden Haushaltsgesetzes nannte die SPÖ den „Blankoscheck“ für neue Investitionszuschüsse an Kommunen. SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger sagte, er sei grundsätzlich dafür, Gelder des Bundes direkt an die Kommunen zu vergeben, „es könnten durchaus mehr sein“, aber er habe keine gesetzlichen Vorgaben für die Mittelvergabe. Er kritisierte auch, dass die Zahlungen an den Sozial- und Umschulungsfonds für Leiharbeiter eingestellt und das Pflegegeld aus arbeitsmarktpolitischen Mitteln finanziert werde. Auf diese Weise würden die Arbeitnehmer das Stipendium de facto selbst zahlen. NEOS vermisst auch Bedarfsanalysen und transparente Richtlinien zu geplanten Investitionszuschüssen für Kommunen. Österreich gebe Geld generell schnell aus, aber es fehle oft an der Analyse, was man mit dem Geld wirklich erreichen wolle, sagte Karin Doppelbauer. Im Ausschuss entwickelte sich auch eine längere Debatte darüber, ob eine weitere Umstrukturierung der Tabaksteuer für oder gegen die Steuerzahler ist. In Anbetracht des breiten Themenspektrums war die Regierung im Ausschuss mit drei Ministern vertreten. Die massive Erhöhung der Umweltförderung und der neue Fördertopf für die Industrie seien ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Energiewende, sagte Umwelt- und Verkehrsministerin Leonore Gewessler. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner zeigte sich erfreut über die deutliche Aufstockung des Bundeswehrhaushalts. Wann die langersehnte große Glücksspielgesetznovelle vorliegt, konnte Finanzminister Magnus Brunner nicht sagen: Die Verhandlungen mit dem Koalitionspartner laufen weiter. 5,25 Milliarden Euro mehr für die Bundeswehr Konkret werden mit dem Haushaltsbegleitgesetz 18 Gesetze geändert und vier neue Gesetze geschaffen. So sieht ein neues Landesverteidigungsfinanzierungsgesetz eine Anhebung der derzeitigen Haushaltsobergrenzen für den Heereshaushalt um insgesamt 5,2 Milliarden Euro im Zeitraum von 2023 bis 2026 vor. Damit sollen Rüstungsgüter, Unternehmen und Personal mit finanziert werden Konzept zur Stärkung der Landesverteidigung. Das Gesetz ist auch ein grundsätzliches Bekenntnis zu einem in den kommenden Jahren weiter wachsenden Haushaltspfad. Die Aufstockung des Militärhaushalts ist an einen jährlichen Bericht des Verteidigungsministers über politische Sicherheitsstrategien und konkrete Beschaffungsvorhaben gekoppelt, während im Verteidigungsministerium ein Beschaffungskontrollausschuss eingerichtet werden soll. Mit dem Verteidigungsfinanzierungsgesetz sei “etwas Großartiges” erreicht worden, sagte Verteidigungssprecher der Grünen, David Stogmiller, dem Ausschuss. Nicht nur das Budget für das Militär wird erhöht, das Gesetz sorgt auch für mehr Transparenz bei der Beschaffung. Das Parlament muss künftig darüber informiert werden, welche Beschaffungen getätigt werden und wo die Prioritäten des Ressorts liegen. Zudem müssen im Vorfeld klare Kriterien und Richtlinien von einem unabhängigen Gremium erarbeitet werden. Es sei wichtig, die militärischen Fähigkeiten Österreichs zu verbessern, sagte der ÖVP-Abgeordnete Friedrich Ofenauer. Auch FPÖ-Haushaltssprecher Hubert Fuchs begrüßte die geplante Aufstockung des Wehretats, sah aber zum jetzigen Gesetz noch einige offene Fragen, die zum Teil von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner beantwortet wurden. So versicherte Tanner, dass ein Frontloading des Budgets für Nachschub nach 2026 möglich sei. Er bestätigte, dass es dem Gesetz gelungen sei, den Militärhaushalt mittel- und langfristig zu sichern. Konkret geht es um die Sicherheitsplanung für die nächsten zehn Jahre bis 2032. „Etwas Historisches“ sei erreicht worden. Die Verteidigungsministerin betonte, dass das Ressort die Kritik des Rechnungshofs sehr ernst nehme. Künftig werden alle Beschaffungsvorhaben im Landesverteidigungsbericht ersichtlich sein. Darüber hinaus ist geplant, alle Beschaffungen an einem klaren Profil der Streitkräfte auszurichten. Einiges sei aber auch in der Vergangenheit schon erreicht worden, erklärte der Minister und verwies auf die jüngste Beschaffung von Hubschraubern und Fortschritte bei der Selbstversorgung von Kasernen. Auf Nachfrage des Abgeordneten Stögmüller erklärte Tanner, dass der geplante Prüfungsausschuss unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes eingerichtet werde. 2,975 Millionen Euro für die ökologische Transformation der Branche Der neue Umweltfördertopf für die Industrie ist mit 2,975 Milliarden Euro dotiert. Diese Mittel sollen die Industrie beim ökologischen Umbau von Anlagen in den Jahren 2023 bis 2030 unterstützen. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen im Produktionsprozess so weit wie möglich zu reduzieren, wie es der Gesetzentwurf vorsieht. Zudem soll die Umstellung die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten verringern. Subventionen sind bestimmten Branchen vorbehalten, wobei die im Umweltsubventionsgesetz verankerte Liste die Leder- und Papierindustrie, die Stahlerzeugung sowie die Herstellung von Chemiefasern und Düngemitteln umfasst. Darüber hinaus wird es auch für andere Bereiche der Umweltförderung deutlich mehr Geld geben. So sollen zwischen 2023 und 2026 zusätzlich 795 Millionen Euro für die thermische Sanierung und die Umstellung von Heizungsanlagen auf klimafreundliche Alternativen bereitgestellt werden, sodass sich für den genannten Zeitraum ein neuer Gesamtförderrahmen von 1,935 Milliarden Euro ergibt. Auch die Sondermittel für einkommensschwache Haushalte werden bis 2026 um 370 Millionen Euro auf insgesamt 570 Millionen Euro erhöht. Ab 2023 stehen privaten Haushalten und Unternehmen jährlich 190 Millionen Euro und damit insgesamt 190 Millionen Euro für Energieeffizienzmaßnahmen zur Verfügung 1,52 Milliarden bis 2030. Weitere Fördererhöhungen betreffen den Ausbau und die Befreiung von Fernwärmeanlagen (plus 251,9 Mio. € bis 2026) und die allgemeine Umweltförderung in Deutschland. Für die Energiewende stehen laut Umweltminister Gewessler zusätzlich 6,1 Milliarden Euro zur Verfügung, bezogen auf das Basisjahr 2020. Mit den verschiedenen Förderwegen steht Ihnen ein umfassendes, hocheffizientes und…