Anhebung der Kleinunternehmerregelung auf 40.000 Euro Schwerpunkte einer von den Koalitionsparteien initiierten Tarifnovelle sind eine Anhebung der Kleinunternehmerpauschale und Anpassungen der Arbeitnehmergewinnbeteiligung der Banken im Einkommensteuergesetz. Weitere Änderungen betreffen das Umsatzsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz und das Gesetz über den Handel mit nationalen Emissionszertifikaten 2022 (2892/A). Kleinunternehmer sollten beispielsweise der Inflation Rechnung tragen, indem sie die Umsatzgrenze für die Flatrate um 5.000 Euro erhöhen. Laut Initiative der Koalition soll die Grenze künftig bei 40.000 Euro liegen. Nach diesem Antrag sind Änderungen im Bereich der Mitarbeitergewinnbeteiligung erforderlich, die 2022 neu geschaffen wird. Der Gesetzestext definiert die Gewinnbeteiligung als den Anteil der Arbeitnehmer am Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Unternehmens. . Alternativ zum EBIT sollten Banken aussagekräftigere Zahlen für ihre jeweiligen Branchen verwenden können. Nach der ebenfalls verabschiedeten Novelle kann diese Höhe der Gewinnbeteiligung, die aktiven Arbeitnehmern jährlich steuerfrei gewährt werden kann, bereits nach der bestehenden Grundregel aus der Ökologischen Steuerreform für Versicherungsunternehmen ermittelt werden. . Daher kann die ursprünglich auch für Versicherungsunternehmen vorgesehene Sonderregelung im Antrag entfallen, heißt es in den Erläuterungen. Bei weiteren Anpassungen wird eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs berücksichtigt. Ab dem 1. Januar 2023 sollen Leistungen aus Sozialprogrammen unabhängig von ihrer Höhe nicht mehr dem steuerrechtlichen Abzugsverbot (§20 EstG) unterliegen. Zudem soll der Abzug von Zuwendungen aus Geschäfts- oder Privatvermögen an eine gemeinnützige Stiftung des Privatrechts um ein weiteres Jahr verlängert werden. Eine weitere Regelung betrifft die steuerfreie Lebenshaltungskostenprämie. Wird zusammen mit der steuerfreien Gewinnausschüttung der Betrag von 3.000 € überschritten, ist ein Steuerbescheid abzugeben. Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Situation wird die Mehrwertsteuerbefreiung für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Markt und die Einfuhr von Coronavirus-Tests und -Impfstoffen sowie andere damit zusammenhängende Dienstleistungen verlängert. Die Befreiung gilt bis zum 30. Juni 2023. Die Änderungen des Nationalen Emissionshandelsgesetzes 2022 betreffen die nachträgliche Identifizierung förderfähiger Wirtschaftsbereiche. Die Antragsteller begründen die Neuregelung damit, Schwierigkeiten aufgrund der Datenlage und Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden und eine schnelle und einfache Umsetzung der nachträglichen Anerkennung von Wirtschaftszweigen zu gewährleisten. Franz Hörl (ÖVP) begrüßte die Initiative und erläuterte deren Inhalt. Kai Jan Kreiner (SPÖ) beantragte dagegen die Zuweisung des Gesetzentwurfs an den Finanzausschuss, der Antrag blieb mit SPÖ-Stimmen in der Minderheit. Darüber hinaus setzte er sich gemeinsam mit Christoph Matznetter (SPÖ) für die zusätzliche Einbeziehung von Stahlgießereien als entlastungsberechtigte Wirtschaftszweige in das Nationale Emissionshandelsgesetz ein. Finanzminister Magnus Brunner argumentierte, dass sich die Regelung an Deutschland orientiere und eine Änderung wegen der notwendigen Notifizierung eine Verzögerung bedeuten würde. Etwa 20.000 Kleinunternehmer seien von der Kleinunternehmerregelung betroffen, sagte Finanzminister in Richtung Hubert Fuchs (FPÖ). Aufgrund von EU-Vorschriften sei nur diese Schwelle für kleine Unternehmen angehoben worden, erklärte Brunner gegenüber Gerald Loacker (NEOS). Karin Doppelbauer (NEOS) plädierte dafür, die Frist für den Abzug von Spenden aus dem Geschäfts- oder Privatvermögen an gemeinnützige Organisationen aufzuheben. Erweiterung des Unterstützungs- und Verantwortungsrahmens für die Exportfinanzierung Auf Initiative der Koalitionsparteien soll zudem das auslaufende Exportfinanzierungsförderungsgesetz um weitere fünf Jahre (bis 31.12.2028) verlängert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Export- und Auslandsinvestitionsgeschäfte, für die Bundeshaftungen übernommen wurden, auch gegen Ende des Mandats noch vollständig refinanziert werden können (2839/A). Mit einem weiteren Initiativantrag zur Verlängerung des Exportförderungsverfahrens soll der bisherige Haftungsrahmen um weitere fünf Jahre bis Ende 2027 verlängert werden (2840/A). Der Betrag von 40 Milliarden Euro wird beibehalten und erscheint den Koalitionsparteien angesichts der aktuellen Inanspruchnahme von 27 Milliarden Euro ausreichend. Es wurden redaktionelle Anpassungen mit einer vom Ausschuss vorgeschlagenen Änderung vorgenommen. Kai Jan Krainer (SPÖ) verwies auf eine bestehende SPÖ-Petition zu diesem Thema, die seiner Meinung nach berücksichtigt werden sollte. Unter Berücksichtigung der Äußerungen von Friedrich Ofenauer (ÖVP), dass die entsprechende Prüfung noch nicht abgeschlossen sei, stellte er einen Vertagungsantrag, der jedoch mit den Stimmen der Oppositionsparteien in der Minderheit blieb. Anträge von NEOS und SPÖ wurden verschoben Einige Vorschläge der Opposition wurden jedoch in der Debatte verschoben. NEOS fordert regelmäßige Berichte an den Nationalrat über den Umsetzungsstand eingereichter Projekte zur Förderung von EU-Wachstum und -Resilienz und die damit verbundenen budgetären Auswirkungen (2850 A(E)). Österreich hat – ohne Beteiligung des Nationalrates – einen nationalen Reformplan mit Programmen und Maßnahmen in Höhe von 4,5 Milliarden Euro vorgelegt. Im September 2021 wurde die erste Auszahlungstranche in Höhe von 450 Millionen Euro nach Österreich überwiesen. In diesem Zusammenhang seien viele wichtige Krisenreformen angekündigt worden, die noch ausstehen, beklagte Karin Doppelbauer (NEOS). Er wünscht sich also einen besseren Bericht. Sowohl Laurenz Pöttinger (ÖVP) als auch Jakob Schwarz (Grüne) signalisierten, Gespräche zur Erhöhung der Petitionsfrequenz aufnehmen zu wollen. Darüber hinaus fordert NEOS, zugunsten einer zukunftsorientierten Finanzpolitik einen Indikator wie eine Zukunftsquote in das Bundeshaushaltsgesetz aufzunehmen und dafür einen jährlichen Zielwert festzulegen. Öffentliche Ausgaben sollten in den kommenden Jahren verstärkt priorisiert werden, nicht nur wegen „der hohen Verschuldung in Folge der Corona-Pandemie, sondern noch mehr wegen des stark gestiegenen Ausgabendrucks im Bereich der sozialen Sicherungssysteme“. sie machen dies unvermeidlich. Daher sollte der Terminkurs auch in die Meldungen zum Bundesfinanzgesetz und zum Bundesfinanzrahmengesetz (2851/A(E)) aufgenommen werden. Karin Doppelbauer (NEOS) wies darauf hin, dass eine solche Zukunftsquote in Deutschland bereits existiert. Kai Jan Krainer (SPÖ) wandte ein, dass ihm nicht klar sei, was er mit Zukunftsorientierung meine. Elisabeth Götze (Grüne) sieht im aktuellen Haushalt Schritte zur Gestaltung der Zukunft und nannte zum Beispiel den Transformationsfonds. Auch Christoph Stark (ÖVP) bestätigte, dass der Haushalt absolut zukunftsweisend sei. In jedem Fall brauche es wissenschaftlich fundierte oder internationale Vergleichswerte, um die künftigen Kosten zu definieren, sagte Finanzminister Magnus Brunner. Eine weitere Forderung der NEOS bezieht sich auf Anpassungen der Kontenplanregelung, um mehr Transparenz und Vollständigkeit bei den Arbeitsdiensten zu gewährleisten. Auch Karin Doppelbauer (NEOS) forderte in ihrem Entschließungsantrag die Einhaltung bestehender Regelungen im Rechnungslegungserlass und ggf. Klarstellungen (2852/A(E)). NEOS betreffen insbesondere jene Aufträge, die Ministerien an externe Unternehmen oder Einzelpersonen erteilen. Diese werden als sogenannte „Werkleistungen Dritter“ erfasst und ergeben ein Sammelkonto, in dem die unterschiedlichsten Werkleistungen zusammengezählt werden. NEOS kritisieren, dass weder die Öffentlichkeit noch der Nationalrat einen detaillierten Einblick in die auf diesem Konto budgetierten Leistungen haben. Auch dieser Antrag wurde mit den Stimmen der ÖVP und der Grünen vertagt. Die SPÖ wiederum fordert eine vollständige und verbindliche Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter im verfassungsrechtlich verankerten Haushalt. Alle Empfehlungen des Haushaltsdienstes des Parlaments müssen berücksichtigt werden. Die Sozialdemokraten befürworten insbesondere die Einführung einer detaillierten Gender-Budgeterklärung zur Gesamtbetrachtung gleichstellungsbezogener Budgetmaßnahmen, eine Ex-ante-Analyse zwischen Budgetressorts oder -unterressorts und die Optimierung der Wirkungsorientierung des Prozessbudgets (2873/ A(E)). Österreich habe eine Vorreiterrolle bei der Einführung und Stabilisierung von Gender Budgeting eingenommen, heißt es in dem Vorstoß. In den letzten Jahren wurde die Gleichstellung der Geschlechter jedoch kaum im Gesamthaushalt oder in der Kernstrategie berücksichtigt. Auf ÖVP-Seite sagte Andreas Hanger, dass auf Regierungsebene…