Der erste Bezirk wird von der Impfpflicht für Pflegepersonal ausgenommen
Stand: 10:39 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
„Niemand kann eine Impfpflicht auf der Grundlage von Forschungsergebnissen einführen“ Keine Maskenpflicht, keine Impfpflicht – und jetzt auch noch eine Quarantänepflicht, die eigentlich niemand kontrolliert. Haben wir das Spiel gegen Korona gewonnen oder einfach aufgegeben? WELT-Wissenschaftsexperte Hendrik Streeck fordert mehr Pragmatismus. Ein Landkreis im Freistaat Sachsen verzichtet auf die Impfpflicht für Pflegekräfte. Der Grund ist offensichtlich der Mangel an Mitarbeitern. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Einrichtung noch einmal daran erinnert, dass alle ungeimpften Pflegekräfte in einer Datenbank erfasst werden müssen. Der sächsische Landkreis Mittelsachsen im Freistaat Sachsen teilte am Donnerstag mit, das Gesundheitsministerium habe bereits 1200 ungeimpften Pflegekräften schriftlich bestätigt, dass sie ihre Tätigkeit uneingeschränkt weiter ausüben könnten. Die Region ist nach eigenen Angaben vom bundesweiten Vorgehen wegen der Coronavirus-Pandemie abgewichen und hat es vermieden, die Opfer anzuhören und mit Bußgeldern und Einreiseverboten zu drohen. Stattdessen wurden Pflegeheime gefragt, ob die Versorgungssicherheit gefährdet wäre, wenn ungeimpften Arbeitskräften der Zutritt verwehrt würde. Lesen Sie auch Anders im Norden: Dort sieht das Gesundheitsministerium in Mecklenburg-Vorpommern die Notwendigkeit, die Lücke bei der Meldung ungeimpfter Beschäftigter an die mit der Einrichtung verbundene Impfpflicht zu schließen. Es sei nicht auszuschließen, dass Unternehmen und Institutionen ihren Prüf- und Meldepflichten nicht nachgekommen seien, erklärte Ministeriumssprecher Alexander Kuyat am Freitag auf Nachfrage.
Mitarbeiter müssen gemeldet werden
Ende Mai wurden die Gesundheitsämter erneut per Schreiben eingeladen, sich an Institutionen und Unternehmen zu wenden. „Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises Vorpommern-Rügen. Betroffene Einrichtungen werden gebeten, Mitarbeiter/innen, die die geforderten Nachweise noch nicht erbracht haben oder Zweifel an der Echtheit der geforderten Nachweise bestehen, über die Plattform „Impf-MV“ zu melden. Der Distrikt wies auch darauf hin, dass das Versäumnis, solche Petitionen einzureichen, illegal ist und mit einer Geldstrafe belegt werden kann.
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Nach neuesten Recherchen des Schweriner Gesundheitsministeriums sind fast 7.600 Pflegekräfte und Leistungserbringer in Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern nicht gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Coronavirus-Infektion genesen.
Während in Sachsen bereits mehr als 1.000 ungeimpfte Pflegekräfte zur Fortsetzung ihrer Tätigkeit zugelassen wurden, sind im Nordosten laut Gesundheitsministerium noch keine Entscheidungen gefallen. Die ersten Meldungen werden Ende Juni oder Anfang Juli erwartet. In MV sind die Behörden mitten im vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren. Allen Hinweisen ging eine Anhörung von Briefen voraus, in denen die Fakten geklärt wurden.
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