dpa/Hauke-Christian Dittrich Audio: Radioeins | 19.10.2022 | Bild: dpa/Hauke-Christian Dittrich Dass die Wahlprüfungskommission eine teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin empfehlen wird, gilt seit langem als sicher. Nun haben sich Ampelvertreter darauf verständigt, in wie vielen Wahlkreisen dies geschehen soll. Die Bundestagswahl vom vergangenen September soll nach dem Willen der Ampelfraktionen wegen der zahlreichen Katastrophen in Berlin in 431 Wahlkreisen wiederholt werden. Eine entsprechende Empfehlung soll der Bundestagswahl-Untersuchungsausschuss an diesem Donnerstag dem Bundestag vorlegen, hieß es in einer Erklärung der Ersten Fraktionsvorstände Katja Mast (SPD), Irene Mihalic (Grüne) und Johannes Vogel (FDP) am Mittwoch. Da die Ampelkoalition im Ausschuss über eine Mehrheit verfügt, ist davon auszugehen, dass der Vorschlag vom Ausschuss gebilligt wird. Die Empfehlung könnte am 10. oder 11. November im Bundestag beraten werden.
Es müssen die Erst- und die Zweitstimme abgegeben werden
Wenn die Wahl wiederholt wird, sollte dies mit denselben Stimmzetteln wie bei der ursprünglichen Wahl erfolgen, heißt es in der Pressemitteilung. Damit könnten die Bürger wieder eine Erst- und eine Zweitstimme abgeben. „Wir wollen Bundestagswahlen wiederholen, bei denen Bürger wegen festgestellter Wahlfehler nicht wählen konnten“, sagten die drei Vertreter des Ampelbündnisses. “Die vom Bundeswahlleiter nicht angegriffenen Fälle anderer Wahlfehler in Wahlkreisen rechtfertigen aus unserer Sicht keine Wiederwahl.” Das Erfordernis des Schutzes eines gewählten Volksvertretungsorgans sei gegen die Folgen eines konkret festgestellten Wahlfehlers abzuwägen, heißt es in der Gesetzesbegründung. „Es geht auch um die Rechtssicherheit des Wahlergebnisses vom 26. September 2021. Etwa 70 Prozent der Wähler geben ihre Stimme ab. Auch ihre gültige Stimme muss respektiert werden.” Fälle anderer Wahlfehler in vom Bundeswahlleiter nicht angegriffenen Wahlkreisen rechtfertigen unseres Erachtens keine Wiederwahl. Erklärung der Ampeln
Verschiedene Vorschläge
Die Fraktionen korrigierten ihre jüngsten Ankündigungen. Nachdem sie zunächst in 440 Wahlkreisen eine Wiederholung gefordert hatten, schlugen sie Anfang Oktober vor, nur noch rund 300 Wahlkreise neu zu wählen – und zwar nur im zweiten Wahlgang. Aber auch die jetzige Initiative bleibt deutlich hinter den Forderungen des Bundeswahlleiters nach einer vollständigen Neuwahl in sechs der zwölf Berliner Wahlkreise zurück. Die zwölf Wahlkreise sind in insgesamt 2.256 Wahlkreise eingeteilt.
Die CDU wirft der Ampel „Willkür“ vor.
Der Präsident der Gewerkschaft im Untersuchungsausschuss der Wahlen, Patrick Snyder, warf der Ampel vor, es gehe “vorrangig um parteipolitische Erwägungen”. Zunächst stimmte die Kommission einer Wiederholung in etwa 440 Wahlkreisen zu, dann wurde die Ampel auf etwa 300 reduziert, um fast wieder die alte Zahl zu erreichen. „Hier wird solange an den juristischen Schrauben gedreht, bis das politisch gewünschte Ergebnis herauskommt. Das grenzt an Willkür“, sagte Schnider der „Welt“.
Die Ergebnisse des Rückrufs sind noch unklar
Es ist nicht klar, welche genauen Auswirkungen eine Wiederholungswahl hätte. „Es gibt ganz unterschiedliche Szenarien“, wurde die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Daniela Ludwig (CSU), am Mittwoch von der Deutschen Presse-Agentur (DPA) zitiert. Es könnte danach beispielsweise passieren, dass weniger Abgeordnete aus Berlin im Bundestag sitzen. Auch ein Abgeordneter aus einem anderen Bundesland könnte wieder aus dem Parlament ausscheiden. “Aber das ist reine Spekulation.”
Entscheidung über die Berliner Wahlen Mitte November
Am 26. September 2021 wurden das Abgeordnetenhaus und die zwölf Landtage in Berlin neu gewählt. Auch eine Volksabstimmung über die Enteignung großer Wohnanlagen fand statt. Es gab riesige Probleme wie falsche oder unvollständige Stimmzettel, zu wenige Wahllokale, vorübergehende Schließungen von Wahllokalen und manchmal stundenlange Wartezeiten. Mancherorts geben die Wähler ihre Stimme weit nach 18 Uhr ab. oder auf hastig kopierten Stimmzetteln, weil es keine Vorräte gab. Am 16. November will das Berliner Landesverfassungsgericht seine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirkstagen bekannt geben. Ausstrahlung: rbb24 Inforadio, 19.10.2022, 18:20 Uhr