Verrückter Parkplatzstreit in Zürich Erfolg für einen Zürcher Autofahrer, der sich gegen eine Parkbusse von 40 Franken wehrte. Das Bundesgericht entschied, dass der Kanton sogar seinen Anwalt bezahlen muss. Gepostet: vor 50 Minuten | Aktualisiert: vor 49 Minuten Im März 2020 steckte der Parkbus unter seinem Scheibenwischer fest: 40 Franken wegen fehlender Parktickets. Noch am selben Tag erhob der Mann schriftlich Widerspruch gegen die Bußgelder und legte einen für diese Zeit gültigen Parkschein bei. An diesem Tag regnete es viel. Vielleicht sei deshalb das Parkticket nicht erschienen, argumentierte er. Die Stadtpolizei wollte damit jedoch nichts zu tun haben und schickte ihm in den folgenden Monaten drei Mahnschreiben.
Als das Urteil kam, schaltete er einen Anwalt ein
Während dieser Zeit beanstandete der Fahrer die Busse zweimal. Elf Monate nach Ausstellung der Parkbusse erhielt er schließlich einen Brief vom Stadtgericht: Strafbefehl wegen unterlassenen Parktickets. Als er es erhielt, beauftragte er einen Anwalt. Er schrieb einen professionellen Einspruch, sodass die Staatsanwaltschaft abrupt aufhörte. Der Fahrer forderte daraufhin den Staat auf, ihm diesen Anwalt zu bezahlen. Das könnte Sie auch interessieren Das Zürcher Obergericht war das Gegenteil. Schließlich handelt es sich um ein unbedeutendes Verbrechen, das nicht einmal zur Eintragung ins Strafregister führt. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs war der Fall keineswegs so kompliziert, dass ein Anwalt erforderlich war.
Das Bundesgericht gibt Autofahrern das Recht
Der Bundesgerichtshof ist jedoch anderer Meinung, wie das am Freitag veröffentlichte Urteil zeigt. Es war legitim für den Mann, sich einen Anwalt zu nehmen. Er musste davon ausgehen, dass seine Möglichkeiten als Laie erschöpft waren. Die Sache wird nun an das Zürcher Obergericht zurückverwiesen. Diese soll darüber entscheiden, wie viel Geld der Mann aus seiner Staatskasse für seinen Anwalt bekommt. (SDA) Beschluss 6B_1472 / 2021