Eine Halloween-Nacht mit Folgen ©APA/FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR
Nach den Halloween-Krawallen in Linz will Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) „das Recht voll ausschöpfen“. Er sagte der APA, dass auch alle Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen entsprechend geprüft würden. Bei schweren Straftaten sollen Abschiebungen ins Ausland erfolgen. Darüber hinaus wurde die Bundesmigrationsbehörde angewiesen, zu prüfen, ob der Asylstatus der Täter widerrufen werden sollte. Mittelfristig will Carner ihn nach Syrien und Afghanistan abschieben.
Nach den Ausschreitungen in der Nacht zum 1. November, die Karner als “organisierte Hassveranstaltung” bezeichnete, mit Angriffen auf die Polizei, wurden 129 Verdächtige identifiziert. Darunter sind 35 Asylberechtigte und fünf Asylsuchende. Bei der letztgenannten Gruppe geht der Innenminister davon aus, dass ihr Asylverfahren eingestellt wird. Darüber hinaus hat Karner den zuständigen Behörden vorgeschlagen, das Quintett aufzuteilen und zu versetzen. Um sicherzustellen, dass alle betroffenen Behörden entsprechend informiert und koordiniert werden, hat der Abteilungsleiter den Polizeidirektor des Landes Oberösterreich beauftragt, eine Arbeitsgruppe mit allen Beteiligten einzurichten. Dazu gehören neben dem Landeskriminalamt und dem Landesdienst für Verfassungsschutz die zuständigen Ausländer- und Aufenthaltsbehörden (Kommunalbehörden, Landesbehörden), aber auch Jugendbehörden. Damit soll sichergestellt werden, dass alle rechtlichen Möglichkeiten zur Beendigung des Aufenthaltsstatus ausgeschöpft sind. Natürlich sind die Verdächtigen eine heterogene Gruppe. Darunter sind auch zwölf EU-Bürger, 24 Personen mit Niederlassungserlaubnis, sechs subsidiär Schutzberechtigte und 46 österreichische Staatsbürger. Unter den Herkunftsländern sind nach den Österreichern, von denen die Polizei bei 34 einen Migrationshintergrund meldet, die Syrer mit 28 und die Afghanen mit 14 stärker vertreten. An den Ausschreitungen beteiligten sich nach Behördenangaben auch Serben, Kosovaren, Nordmazedonier, Rumänen, Thailänder und Bosnier. Afghanen und Syrer seien derzeit faktisch nicht abschiebbar, räumt der Innenminister ein, will hier aber auf EU-Ebene etwas ändern: “Mittelfristig” könnten Flüchtlinge in Teile Syriens zurückgeschickt werden. Das könnte auch für Männer in Afghanistan wieder möglich sein. Karner weist darauf hin, dass in diesem Jahr bisher 29 Afghanen und 48 Syrer das Land verlassen haben.