Berlin: Klimablockade Rettungsschwimmer – Radfahrer (44) im Krankenhaus gestorben
In Berlin ist am Montagmorgen ein Radfahrer von einem Betonmischer erfasst und schwer verletzt worden. Sie ist nun im Krankenhaus ihren Verletzungen erlegen. 1/4 Die Radfahrerin, die am Montag in Berlin unter einen Betonmischer gestürzt war, erlag im Krankenhaus ihren Verletzungen. (virtuelles Bild) IMAGO/russischer Look Aufgrund einer Straßenblockade durch Klimaaktivisten erreichte ein Einsatzfahrzeug den Unfallort nicht in angemessener Zeit. Reuters Inzwischen hat die Berliner Polizei Anzeige gegen zwei Personen erstattet. Reuters
Ein Radfahrer ist am Montag in Berlin über einen Betonmischer gestürzt. Eine Blockade von Klimaaktivisten verhinderte Rettungsschwimmer. Jetzt starb die Frau im Krankenhaus.
Am Montag überrollte ein Betonmischer einen Radfahrer in Berlin. Ein Sonderfahrzeug der Feuerwehr traf mit Verspätung am Unfallort ein, weil es wegen Blockaden von Klimaaktivisten einige Zeit im Stau gestanden hatte. Die Frau ist inzwischen im Krankenhaus ihren Verletzungen erlegen. Die Berliner Polizei hatte bereits am Mittwoch Anzeige gegen zwei der Klimaaktivisten wegen Behinderung der Rettungsarbeiten erstattet.
Die Retter mussten improvisieren
Laut Feuerwehrsprecher Rolf Erbe stand das sogenannte Rettungsfahrzeug, mit dem beispielsweise schwere Lasten gehoben werden können, für eine „ziemlich relevante“ Zeit im Stau, was die Bergung verzögerte. Am Ende müssten die Retter am Unfallort improvisieren. Am Montag sagte ein Sprecher der Gewerkschaft der Berliner Polizei nach dem Vorfall: „Spätestens jetzt müssen Sie sich vom Märchen des harmlosen Protests verabschieden. Wer Verkehrswege blockiert, riskiert den Heimatschutz und nimmt wissentlich in Kauf, dass Menschen in Not länger auf Hilfe warten müssen.”
In der Schweiz gibt es eine dreijährige Haftstrafe
In der Schweiz, wo auch regelmässig Strassen von Klimaaktivisten blockiert werden, ist ein so tragischer Fall wie in Deutschland Gott sei Dank noch nicht passiert. Auch hier müssten die Verantwortlichen die Rechtsfolgen bedenken. So kann beispielsweise das Unterlassen einer Nothilfe oder das Verhindern einer Amtshandlung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
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