Am 1. Januar 2023 erfolgt ein weiterer Datenschnitt um alle Personen, die später die Zahlungsvoraussetzungen – mindestens sechs Monate Aufenthalt – erfüllt haben werden.

Zweite Zahlungswelle im Februar

Bei der zweiten Auszahlungswelle im Februar 2023 erhalten auch diejenigen Personen, die im ersten Halbjahr 2022 ihren Lebensmittelpunkt nach Österreich verlegt haben, gerade geboren wurden oder deren ausländerrechtliche Stellung noch vom Innenministerium abgeklärt wird Prämie fürs Klima. Wer das Geld noch nicht erhalten hat, wird gebeten, sich mit dem Klimaschutzministerium in Verbindung zu setzen. Bei manchen EU-Bürgern oder Drittstaatsangehörigen muss der Aufenthaltsstatus noch einmal durch das Ausländerregister des Innenministeriums überprüft werden. Das Klimaschutzministerium geht davon aus, diese Sonderfälle mit der nächsten Charge Anfang 2023 adressieren zu können. Auch in Österreich gemeldete Obdachlose erhalten den Klimabonus. Dass der Verstorbene auch den Klimabonus erhalte, sei gesetzlich vorgesehen, erklärte der Projektleiter im Klimaschutzministerium. Wie bei der Rente endet der Anspruch erst mit der Erstellung der Sterbeurkunde und der Löschung aus dem Bevölkerungsregister.