Hohe Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel setzen viele Haushalte in Deutschland unter Druck. Deshalb soll das Wohngeld jetzt erhöht werden und Menschen mit geringem Einkommen helfen, die Miete zu bezahlen. Auch der Kreis der Begünstigten erweitert sich. Doch viele Betroffene wissen gar nicht, dass sie vom Staat Hilfe bekommen könnten. Die wichtigsten Fragen zum Wohngeld im Überblick:
Wohngeld – was ist das eigentlich?
Es ist wie ein staatlicher Mietzuschuss für Geringverdiener. Auch wer eine Wohnung oder ein Haus besitzt und wenig Geld hat, kann Unterstützung bekommen. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie keine anderen Sozialleistungen beziehen, die bereits die Wohnkosten berücksichtigen, z. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Studienkredit. Für Anträge und Zahlungen sind Bundesländer oder Kommunen zuständig.
Wie hoch ist das Wohngeld?
Das hängt davon ab, wie hoch die Miete und das Einkommen sind und wo genau Sie wohnen. Bauministerin Klara Geywitz will das Wohngeld insgesamt deutlich erhöhen, auf durchschnittlich 190 Euro im Monat. Bisherige Wohngeldhaushalte würden damit ab Januar monatlich rund 370 Euro statt durchschnittlich 177 Euro erhalten. Das Bundeskabinett hat den Vorschlag von Geywitz am Mittwoch (28.09.) vorgelegt und muss nun durch den Bundestag. Zur Berechnung der Wohngeldhöhe empfehlen wir den Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Bau.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, hängt von einer komplexen Berechnung ab – eine einfach zu merkende Einkommensgrenze gibt es nicht. Dies dürfte ein Grund dafür sein, dass nicht alle anspruchsberechtigten Haushalte Wohngeld beantragt haben. Faktoren für die Berechnung sind Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort. Ob Sie Wohngeld bekommen können, können Sie mit dem Wohngeldrechner des Ministeriums online berechnen.
Bisher haben 600.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld bezogen. Durch die Reform sollen 1,4 Millionen Haushalte mehr hinzukommen. Geywitz kündigte an, dass künftig diejenigen Bürger, die den Mindestlohn beziehen oder eine Rente in ähnlicher Höhe beziehen, auch Wohngeld erhalten sollen.
Wie beantrage ich Wohngeld?
Zur Wahrung etwaiger Fristen reicht für die Beantragung von Wohngeld ein formloser Antrag. In der Regel sind jedoch spezielle Antragsformulare mit regionalen Unterschieden notwendig. Sie beinhalten häufig Fragen zum Einkommen des Bewerbers, zu Untermietverträgen und anderen finanziellen Informationen. Zuständig für das Wohngeld sind die Kommunen. Das bedeutet, dass der Antrag bei der zuständigen Gemeinde, Stadt, amtlichen oder regionalen Wohngeldstelle gestellt werden muss – persönlich, postalisch oder online.
Welche weiteren Änderungen gibt es?
Für alle, die bereits Wohngeld beziehen, soll es kurzfristig eine weitere Bezuschussung der Heizkosten geben. Begünstigt werden sollen alle Wohngeldberechtigten für mindestens einen Monat zwischen September und Ende Dezember. Hinzu kommen staatlich geförderte Bafög-Empfänger und Auszubildende. Für Studierende und Praktikanten gibt es pauschal 345 Euro, für alle anderen richtet sich der Zuschuss nach der Haushaltsgröße: Lebt man alleine, bekommt man 415 Euro, zu zweit bekommt man 540 Euro – und für jeden weiteren Mitbewohner nochmal 100 Euro .