Muttenz BL: 19-jähriger Ex-Stiefvater bricht sich mit einem Schlag dreimal die Nase

Die Szenen spielten sich im Juni vor dem Strafgericht in Basel ab. Dieser hatte gerade entschieden, dass das Opfer die Mutter des Täters nicht vergewaltigt hatte. Er wurde wegen falscher Anschuldigung verurteilt. Ihr Sohn biss und schlug. 1/5 Ein 56-jähriger Mann wurde im Juni im Vorhof vor dem Basler Strafgericht geschlagen. 20 Minuten/Lucas Hausendorf Der Täter war sein 19-jähriger ehemaliger Stiefvater. Die Mutter und Ex-Frau des Opfers waren zuvor vom Gericht wegen falscher Anschuldigungen verurteilt worden. 20 Minuten/Lucas Hausendorf Sie beschuldigte ihren Ex-Mann, sie vergewaltigt zu haben. Dies stellte sich als Lüge heraus. 20 Minuten/Steve Last

Ein 19-Jähriger schlug seinen Ex-Stiefvater im Juni vor dem Gerichtsgebäude. Es ist nicht das erste Mal, dass der junge Mann ins Visier der Justiz gerät. Ihm droht nun an zwei Fronten die Abschiebung aus der Schweiz.

„Er lag blutüberströmt und mit dreifach gebrochener Nase auf dem Boden“, heißt es im Internet. Der 56-Jährige war gerade vom Basler Strafgericht vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Frau freigesprochen worden, nur um im Vorhof vor dem Gerichtsgebäude unter ihrem Sohn geschlagen zu werden. Seine Mutter wurde wegen falscher Anschuldigungen zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der 19-Jährige hat das offenbar missverstanden, geglaubt, seine Mutter müsse unbedingt ins Gefängnis – und flippte aus. Der Gewaltausbruch könnte nun schwerwiegende Folgen für den jungen Mann haben. Er besitzt die marokkanische Staatsbürgerschaft und seine Schweizer Aufenthaltserlaubnis steht auf der Kippe, wie das «bz Basel» (Paywall) berichtet. In einer Integrationsvereinbarung mit der Ausländerbehörde soll er versprochen haben, keine Straftaten mehr zu begehen und für ein friedliches Zusammenleben zu kämpfen.

Weitere Verfahren laufen

Der angeschlagene Ex-Stiefvater hat eine Körperverletzungsklage eingereicht, während sie weiterhin Online-Berichte schreiben. Allerdings wird dies nicht am Tatort, im Kanton Basel, sondern von Kollegen in Basel-Stadt bearbeitet. Damit eröffnet auch die Staatsanwaltschaft der Stadt Basel ein Verfahren gegen den 19-Jährigen. Unter Berufung auf die Strafprozessordnung kommt Online Reports zum Schluss, dass Basel-Stadt ein Verbrechen von mindestens gleicher Schwere ermittle. Seine Rechtsverletzungen und damit einhergehenden Verstöße gegen das Beitrittsabkommen könnten ausländerrechtliche Konsequenzen haben. Dazu gehörten auch der Entzug der Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebung in das Herkunftsland. Zudem könnte die Staatsanwaltschaft Basel die heftige Ohrfeige als Versuch einer schweren Körperverletzung interpretieren. Selbst wenn es sich um einen Versuch handelt, handelt es sich um eine aufgelistete Straftat, die zur Zwangsabschiebung aus dem Land führen wird. Im Falle eines Schuldspruchs muss das Gericht einen schweren Fall prüfen. Damit ist der Verbleib des 19-Jährigen in der Schweiz an zwei Fronten bedroht. Sind Sie oder jemand, den Sie kennen, von sexueller, häuslicher, psychischer oder sonstiger Gewalt betroffen? Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz Beratung zu sexueller Gewalt für Frauen Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein Zwuschehalt, Unterstände für Männer LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133 Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13 Eine Hand wird angeboten, Telefonleitung, Tel. 143 Pro Juventute, Kinder- und Jugendberatung, Tel. 147 Beratungsstellen für gewalttätige Menschen