Der Fall des Häftlings Brian Keller (im Bild) hat in der Schweiz immer wieder für Diskussionen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft Zürich will die Freilassung des berühmtesten Schweizer Häftlings Brian Keller nicht hinnehmen. Aufgrund eines neuen Verfahrens soll er direkt aus der Untersuchungshaft in die Untersuchungshaft verlegt werden. Brians Anwälte zeigten sich bei einer kurzfristig abgehaltenen Pressekonferenz am Donnerstagnachmittag schockiert über die jüngsten Entwicklungen im Fall ihres Mandanten. Aufgrund des Haftantrags wird Brian am Montag nicht wie geplant entlassen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft teilte am Donnerstag mit, gegen den am Dienstag verkündeten Entscheid des Obergerichts, Brian aus der Haft zu entlassen, nicht vorzugehen. Stattdessen beantragt er das Sorgerecht in einem anhängigen Fall, in dem Brian vorgeworfen wird, zwischen November 2018 und Juni 2022 33 Verbrechen begangen zu haben.

Versuchte schwere Körperverletzung

Es handelt sich um versuchte schwere Körperverletzung, mehrfache Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Mitarbeiter, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfache Drohungen und einfache Körperverletzung. Von Seiten der Staatsanwaltschaft besteht Wiederholungsgefahr. Laut Brians Anwälten bezogen sich die Vorfälle nur auf seine Zeit in Einzelhaft. „Brian hat sich gegen diese inakzeptable Form der Einzelhaft gewehrt, er befand sich im Ausnahmezustand“, sagte Anwalt Thomas Hausermann. Sowohl der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, als auch das Nationale Komitee zur Verhütung von Folter kritisierten Brians damalige Haftbedingungen. „Brian rebellierte gegen diese unmenschlichen Haftbedingungen. Und dafür müsste er jetzt in Untersuchungshaft genommen werden“, sagte Häusermann.

Anwälte wollen rechtliche Schritte einleiten

Der Betroffene hatte die Nachricht verstanden, war aber enttäuscht. „Sie werden freigelassen, bleiben aber im Gefängnis. Stellen Sie sich vor, wie ihn diese Nachricht erreicht haben muss“, sagte Anwalt Bernard Rambert. Brian sagte am Telefon, er sei sich sicher, dass das Gesetz eines Tages auf seiner Seite sein würde. Seine Anwälte wollen gegen die erneute Inhaftierung juristisch vorgehen, sehen die Erfolgsaussichten aber als mäßig an. Die Anwälte kritisierten auch, dass eine von ihnen eingereichte Strafanzeige wegen angeblichen Machtmissbrauchs und Folter im Zusammenhang mit Bryans Haftbedingungen von den Behörden fallen gelassen wurde. Seit über einem Jahr ist in dieser Hinsicht praktisch nichts passiert. Brian liest Brief vor: „Es tut mir leid, dass diese Verbrechen vom Staat begangen werden“ (00:49)

Er wird sich voraussichtlich nächste Woche entscheiden

Das Vollstreckungsgericht des Kantons Zürich wird voraussichtlich nächste Woche über den neuen Untersuchungshaftantrag entscheiden. Gegen den Entscheid kann Beschwerde beim Obersten Gericht und anschliessend beim Bundesgerichtshof erhoben werden. Laut seinen Anwälten soll Brian bis zu einer endgültigen Entscheidung im Gefängnis bleiben. Brian befindet sich seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen in Untersuchungs- oder Sicherungshaft. Das Zürcher Obergericht teilte am Dienstag mit, dass der 27-Jährige wegen Androhung einer übermässigen Haft entlassen werden solle. Brian wurde von Januar 2017 bis Oktober 2018 wegen verschiedener Straftaten im Gefängnis angeklagt. Seine erwartete Haftstrafe dafür könnte aufgrund jahrelanger Untersuchungshaft und Untersuchungshaft bereits verbüßt ​​werden. Im November 2019 verurteilte das Bezirksgericht Dilsdorf Brian wegen der zwischen 2017 und 2018 begangenen Delikte zu vier Jahren und neun Monaten Haft. Das Zürcher Obergericht erhöhte die Strafe auf sechs Jahre und vier Monate, woraufhin das Bundesgericht diese wieder aufhob Entscheidung mit Beschluss vom 12. November 2021 und verwies den Fall an den Obersten Gerichtshof zurück. Diese muss noch ein neues Urteil fällen. (SDA/noo) “Carlos”: Das Folterprotokoll: “Ich bin allein” (01:24) Strafanzeige wegen Folter: „Brian war 3,5 Jahre lang 24 Stunden am Tag allein“ (01:52)