Die Strafe eines Kinderchirurgen der Salzburger Landeskliniken nach dem Tod des 17 Monate alten David wurde von der Berufungskommission des High District Court in Leeds ebenso wie die seines Kollegen von acht auf zwei Monate und von 16 Monaten herabgesetzt bis neun Monate.          
     19.10.2022 11.39       
     Elektronik von gestern, 11.39 Uhr.  (Update: gestern, 16.10 Uhr)

David hatte sich zu Hause einen kleinen blauen Fleck auf der Wange gekratzt und es fing an zu bluten. Der Vater konnte die Blutung zunächst stoppen, doch die Eltern brachten das Kind aus Angst vor einer Ansteckung ins Krankenhaus. Dort öffnete sich die Wunde während der Behandlung wieder. Die beiden Ärzte – ein Kinderchirurg und ein Anästhesist – entschieden sich dann für die Operation. Der Junge war jedoch nicht nüchtern und inhalierte Erbrochenes. Er starb elf Tage später an einem Hirnschaden.

Kombination aus „Verschulden und Fahrlässigkeit“

Die Eltern hatten darauf hingewiesen, dass David zu Hause etwas gegessen hatte. Bei einer Narkose müsse das Kind jedoch sechs Stunden nüchtern sein, warf die Staatsanwaltschaft den Ärzten vor. Bei David waren es nur zwei Stunden. Vor Gericht hatte ein hochrangiger Sachverständiger eine Kette von “Fehlern und Nachlässigkeiten” bestätigt, die zu Davids Tod geführt hatten. Das Landesgericht Salzburg entschied, dass grob fahrlässige Tötung vorliege.

der Schuldspruch wurde aufgehoben

Die Staatsanwaltschaft und Vertreter der Opfer akzeptierten das Urteil. Doch die beiden Ärzte, die ihre Unschuld beteuerten, legten Berufung ein und das Oberlandesgericht musste sich am Mittwoch erneut mit dem Fall befassen. Auch das OLG sah im Fall des Kinderchirurgen „nur“ Fahrlässigkeit und keine grobe Fahrlässigkeit. Wie erwartet hob das Oberlandesgericht den Schuldspruch entsprechend auf. Zudem wurde bei beiden Ärzten die extrem lange Operationsdauer berücksichtigt, die nicht in ihrem Wirkungsbereich lag. Deshalb beträgt die Strafe für den Chirurgen nun zwei statt acht Monate, für den Anästhesisten neun statt 16 Monate. „Meine Absicht war es zu helfen“, argumentierte der Anästhesist am Mittwoch vor dem OLG. Emotional erschüttert vom Leid seiner Eltern drückte er sichtlich betroffen sein „tiefes Bedauern“ aus.