Da die sieben Personen eindeutig einen Asylantrag gestellt hatten, waren sie im Rahmen der Push-Back-Alarm Austria-Initiative und der Österreichischen Asylkoordination vorübergehend aufenthaltsberechtigt. Der Wiener Anwalt Clemens Lanner, der den Marokkaner vertritt, sagte in einer Pressemitteilung, es sei durchaus möglich, „eine Verletzung eines vollumfänglich geltenden Menschenrechts nachzuweisen“. Es ist jedoch unbefriedigend, dass N. nicht automatisch das Recht hat, wieder nach Österreich einzureisen. Push-Back Alarm Austria und die Asylkoordination fordern nun, dass diese Gesetzeslücke geschlossen wird. Wenn ein Vorstoß von einem Gericht entschieden wird, sollten die Opfer automatisch wieder einreisen dürfen und eine pauschale Entschädigung für die Verletzung der erlittenen Grundrechte erhalten, forderten sie in einer Pressemitteilung. Rechtsanwalt Lahner prüft derweil, ob Ayoub N. formelle Haftungsansprüche zustehen.

NGOs fordern ein Ende der Leugnung

N. lebt derzeit ohne Wohnung in Serbien. Er hofft nun, dass die Entscheidung des VwGH dem illegalen Vorgehen der Behörden auf der sogenannten Balkanroute ein Ende bereitet. „Der Albtraum muss endlich aufhören. Zwei Jahre meines Lebens wurden mir gestohlen“, wurde er in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Push-Back Alarm Austria und dem österreichischen Asylkoordinator zitiert. Obwohl die Maßnahme in die Amtszeit des damaligen Innenministers und jetzigen Bundeskanzlers Karl Nehammer (ÖVP) fiel, braucht Lukas Gahleitner-Gertz, Sprecher der Asylkoordination Österreich, auch eine Erklärung des derzeitigen Innenministers Gerhard Karner ( .). . Im Dezember 2021 versicherte er dem Parlament, dass es in Österreich keine rechtswidrigen Umwälzungen gegeben habe. Für Gahleitner-Gertz muss es nach Abschluss des Verfahrens Konsequenzen geben. Dieser Prozess zeigte, dass seit 2020 Hunderte von Deponien an der Südgrenze Österreichs mit Slowenien identisch durchgeführt wurden. Klaudia Wieser von der Initiative Push-Back Alarm Austria appellierte an den Innenminister: „Als Sofortmaßnahme sollten alle Rückführungen nach Slowenien ausgesetzt und polizeiliche Maßnahmen extern evaluiert werden.“ Nach Angaben der slowenischen Polizei wurden auch in diesem Jahr 27 Personen aus Österreich empfangen – „fast doppelt so viel wie im Vorjahreszeitraum“, betonte Wieser.

FPÖ: „Wir brauchen Abwehr“

Die Grünen forderten am Donnerstag, mit allen Mitteln dafür zu sorgen, dass sich “solche Fälle nicht wiederholen”. Menschen, die nach Österreich kommen, sollten befragt werden und “wenn sie um Schutz bitten, haben sie Anspruch auf ein Verfahren, für das das Wort Asyl nicht einmal notwendig ist”, sagte Georg Bürstmayr, Sprecher der Grünen für Inneres, Sicherheit und Asylpolitik . . . auf Sendung. Damit alle diensthabenden Beamten Bescheid wissen, waren mit dem .VP-Koalitionspartner spezielle Schulungen vereinbart worden, an denen externe Menschenrechtsexperten teilnahmen. Verstöße würden zu Disziplinarmaßnahmen führen. Neos Asylum-Sprecherin Steffi Krisper bezeichnete das Urteil als “einen Weckruf und einen klaren Auftrag an diese Bundesregierung zum Umdenken”. Innenminister Corner und sein Vorgänger Nehamer warfen ihnen vor, “die Vorwürfe nachdenklich, unwiderruflich und hartnäckig zurückgewiesen zu haben”. Die Abschiebungen verstießen gegen das Folterverbot, sagte Crisper in der Sendung und forderte die Schaffung einer unabhängigen Anzeige wegen Polizeigewalt. Die FPÖ sah das erwartungsgemäß anders: „Wir brauchen Abschiebungen an den Außengrenzen“, forderte der liberale Europaabgeordnete Harald Vilimsky in einer Sendung und forderte eine EU-Regelung, damit die Behörden Asyl unter bestimmten Voraussetzungen verweigern und damit Abschiebungen zulassen. (apa/bs)