Fragestunde Das Treffen begann damit, dass die Mitglieder Verteidigungsministerin Klaudia Tanner Fragen stellten. Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes Auf Initiative der Koalitionsparteien, die vom Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von PVP und Grünen angenommen wurde, sollen alle Speicher in Österreich, auch in Haidach, an das österreichische Leitungsnetz angeschlossen werden. Ungenutzte Speicherkapazitäten sind vom Speichernutzer unverzüglich anzubieten oder zurückzugeben. Die Ermächtigung zum Abschluss von Ressortvereinbarungen betrifft laut Ministerin Gewessler vor allem die Vereinbarung zwischen Österreich und Deutschland über die Nutzung der Anlage Haidach. Die Opposition verwies auf die für den Vorschlag erforderliche Zweidrittelmehrheit im Plenum und kritisierte, dass es sich noch nicht um die endgültige Fassung des Vorschlags handele. 100 Millionen Euro pro Jahr für den Ausstieg aus russischem Gas Zwischen 2022 und 2025 werden Unternehmen 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Mehrkosten des russischen Gasausstiegs auszugleichen. Ein entsprechendes Gesetz zur Differenzierung von Erdgas von 2022 wurde im Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen verabschiedet. Ziel ist es, Erdgas zu differenzieren und die Anlagen auf einen alternativen Betrieb mit anderen Energieträgern umzustellen. Die Opposition kritisierte die Kurzfristigkeit. Dabei handelt es sich den Erläuterungen zufolge um die Kosten der Unternehmen für Pipelinerechte beim Transport von Erdgas nichtrussischer Herkunft nach Österreich. Fördermaßnahmen sollen sich auch auf die Mehrkosten der Nutzung von nicht-russischem Gas auswirken, sofern dieses nicht klimafreundliche, erneuerbare Energien oder Fernwärme ersetzt. Auch die Umrüstung von Kraftwerken in Industrie und Energiewirtschaft wird finanziert. Nähere Einzelheiten zur Mittelverwendung, zum Verfahrensablauf etc. werden in noch nicht erlassenen Richtlinien festgelegt. Bericht des Ombudsmanns 2021 Der Tätigkeitsbericht 2021 des Volksanwaltschaftsrates bietet dem Plenum viele Diskussionspunkte mit den Volksanwälten Walter Rosenkranz, Werner Amon und Bernhard Achitz. Dem Bericht zufolge gingen im vergangenen Jahr 23.633 Beschwerden über Probleme mit den Behörden bei der Revisionsstelle des Nationalrats ein. Das sind 32 % mehr als 2020. In etwa der Hälfte der Fälle (11.516) leitete der Ombudsmann eine förmliche Untersuchung ein. In 1.834 Fällen wurde Missbrauch von Anfang an festgestellt. Einige Missstände betrafen den Umgang mit dem Coronavirus durch Bund und Länder, aber auch in Bereichen, die unabhängig von der Pandemie waren, wie Ärztemangel und Lücken im Opferversorgungsgesetz (HOG). Im Rahmen der vorsorglichen Menschenrechtsprüfung besuchten die Ausschüsse des Volksanwaltschaftsrates im vergangenen Jahr 541 Einrichtungen, in denen die persönliche Freiheit der Menschen eingeschränkt war. Darüber hinaus wurden 29 Polizeieinsätze eskortiert und 13 Rundtischgespräche mit Institutionen und Dienststellen geführt. Als primäres Problem erwies sich der akute Personalmangel in Krankenhäusern und psychiatrischen Anstalten, Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Haftanstalten und Justizvollzugsanstalten. Laut Ombudsmann könnten Menschenrechtsverletzungen aufgrund von überlasteten Pflegekräften durch eine rasche Aufstockung des Personalbestands auf dem Gelände vermieden werden. Machtwechsel in der Regierung Damit die von Bundeskanzler Karl Nehammer angekündigte Machtübertragung nach den Rücktritten von Finanzministerin Margarete Schramböck und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger wirksam wird, muss das Bundesministeriengesetz geändert werden. Der von ÖVP und Grünen vorgelegte Entwurf sieht unter anderem die Zusammenlegung der Zuständigkeiten für Wirtschaft und Arbeit in einem Ressort sowie die Übertragung der derzeit im Landwirtschaftsministerium befindlichen touristischen Agenden an das neue „Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft“ vor. Darüber hinaus wird das Landwirtschaftsressort weitere Aufgaben übertragen, nämlich die des öffentlichen Dienstes an das Bundeskanzleramt und die der Regulierung des Post- und Fernmeldewesens sowie des Bergbaus an das Finanzministerium. Auch Digitalisierungsagenden werden künftig der Finanzabteilung zugeordnet. Dies betrifft insbesondere den E-Government-Bereich, das Rechtsinformationssystem des Bundes, das Rechenzentrum des Bundes und die Digitalisierungsstrategie des Bundes. Neben dem Bundesministeriumsgesetz wollen ÖVP und Grüne auch das ÖIAG-Gesetz anpassen: Damit sollen Interessenkonflikte aus der künftigen Zuständigkeit des Finanzministeriums sowohl für die ÖBAG als auch für den Post-Telekommunikationsmarkt vermieden werden. Die Opposition stimmte im Verfassungsausschuss einstimmig gegen den Gesetzentwurf, die SPÖ kritisierte die Einrichtung eines gemeinsamen Arbeits- und Wirtschaftsministeriums scharf. NEOS hält die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten des Finanzministeriums im Telekommunikationsbereich für unzureichend und befürchtet Gemeinschaftsrechtswidrigkeit. Verlängerung der Sonderregelungen wegen des Coronavirus Mit zwei von den Koalitionsparteien eingebrachten Gesetzentwürfen sollen weitere konkrete Regelungen zum Coronavirus bis Ende 2022 verlängert werden. Dazu gehören einerseits Beschlüsse der Stadträte und des Ministerrates ohne physische Sitzung, die Anwendung finden Videotechnik im Verwaltungsverfahren, etwaige Beschränkungen des Parteienverkehrs, Verhaltensregeln für Ortsbesichtigungen, Ausweitung der gesetzlichen Beschränkungen und besondere Vorschriften des Vergaberechts. Andererseits sollen der Unabhängige Parteitransparenzsenat, die KommAustria einschließlich ihrer Senatoren, der Presseförderungsausschuss sowie der Stiftungsrat und der ORF-Öffentlichkeitsrat weiterhin Beschlüsse im Umlaufverfahren oder per Videokonferenz fassen können. Allerdings sind die meisten Regelungen nur für Ausnahmesituationen gedacht, etwa wenn Einschränkungen aufgrund einer Vielzahl von Infektionen bestehen. Begründet werden die beiden Gesetzentwürfe von den Koalitionsparteien damit, dass nicht absehbar sei, wie sich die Coronavirus-Pandemie im Herbst entwickeln werde. Sie haben auch die Zustimmung der SPÖ im Verfassungsausschuss erhalten – dies dürfte auch die notwendige Zweidrittelmehrheit für die Verlängerung des COVID-19-Begleitgesetzes zum Verwaltungsrecht, des COVID-19-Verteilungsbegleitgesetzes und weiterer Verfassungsänderungen sichern. . COVID-19: Kontakterkennung und Verkehrsbeschränkungen Zahlreiche Neuerungen bringen Änderungen im Seuchengesetz und im Gesetz über COVID-19-Maßnahmen, die der Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von PVP und Grünen auf den Weg gebracht hat. Eine wichtige Änderung betrifft die Ermittlung von Kontakten durch die Gesundheitsbehörden. Künftig sollen Gesundheitsämter die Aufklärung von Vorfällen einschränken und priorisieren können – aber nur dann, wenn sie den Aufwand nicht objektiv bewältigen können, etwa bei Infektionsspitzen. Zudem soll der Gesundheitsminister künftig allgemeine Verkehrsbeschränkungen per Verordnung erlassen können. Bisher wurden Menschen nur per Bescheid in ihrem Umgang mit der Außenwelt eingeschränkt oder getrennt. Erfahrungen mit der Omikron-Variante haben gezeigt, dass Verkehrsbeschränkungen auch bei leichten Erkrankungen ausreichen können. Anstatt komplett isoliert zu sein, kann es dann zu bestimmten Orten Zutrittsauflagen geben, etwa das Tragen einer Maske oder das Einhalten von Abstand. Mit der generellen Regelung von Verkehrsbeschränkungen will man auch darauf reagieren, dass in der Vergangenheit oft Sonderbescheide nicht rechtzeitig erlassen werden konnten. Auch die Einführung von automatisch generierten Split-Benachrichtigungen bei positivem Testergebnis soll dieses Problem zukünftig adressieren. Darüber hinaus wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass der Gesundheitsminister ein Schreiben versendet, in dem die Menschen an ihre Gedenkimpfung gegen COVID-19 erinnert werden. Auch Impfdaten sollen länger als bisher geplant gespeichert werden, mindestens bis Ende Juni 2023. Erweiterung der Sonderregelungen im Betäubungsmittelgesetz Als Folge einer vom ÖVP-, Grünen-, SPÖ- und NEOS-Ausschuss initiierten Novelle des Arzneimittelgesetzes soll eine Corona-Sonderregelung zur Dauersubstitutionsverordnung bis zum 30. Juni 2023 erneut verlängert werden. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte können …