Wien. Das geltende Parteiengesetz ist seit zehn Jahren in Kraft und hat immer wieder zu Verstößen von Fraktionen und Bußgeldern von mehr als drei Millionen Euro geführt. Ein Überblick über bisherige Bußgelder gegen Fraktionen zeigt, dass der Unabhängige Parteientransparenzsenat im Bundeskanzleramt bisher 35 Verstöße gegen parteirechtliche Regelungen ratifiziert hat. Knapp 3,1 Millionen Euro wurden in allen drei Parteien zu Geldstrafen verurteilt. Die ÖVP erhielt die höchsten Bußgelder. Nicht alles ist legal. Den bislang höchsten Einzelbetrag musste die PVP zahlen: Sie schuldete allein für die massiven Mehrkosten der Wahlkampfkosten in den Jahren 2013 und 2017 ein Bußgeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro, Nationalrat 2019. Zuvor hatte die PVP die Abrechnung erst mit Verspätung vorgelegt . Unter Altkanzler Sebastian Kurtz wurden 2017 rund 13 statt der erlaubten sieben Millionen Euro für den Nationalratswahlkampf ausgegeben. Dafür wurde die ÖVP mit einer Geldstrafe von 800.000 Euro belegt. Zuvor hatte die PVP für die Nationalratswahlen 2013 ein Bußgeld von 300.000 Euro gezahlt. Für die Landtagswahlen in Niederösterreich 2013 waren es noch einmal 100.000 Euro. Stronach erhielt die zweithöchste Einzelstrafe. Auch die Partei des österreichisch-kanadischen Milliardärs Frank Stronach startete 2013 mit deutlich höheren Wahlkampfkosten in seine kurze Karriere im Nationalrat. Dafür musste die Partei 567.000 Euro zahlen. Auch die FPÖ (372.000 Euro für die Nationalratswahlen 2017) und die SPÖ (15.000 Euro bzw. 30.000 Euro in 2013 und 2017) wurden wegen überhöhter Wahlkampfkosten bestraft. Im Fall der FPÖ stehen schwere Verstöße gegen Parteispendenregeln im Zusammenhang mit der Finanzierung der Facebook-Seite des ehemaligen Bundespräsidenten Heinz-Christian Strache durch den Freiheitlichen Abgeordnetenklub (185.000 Euro) und der Querfinanzierung von Parteibuchhaltern durch die Parteiakademie. 5 (189 Euro). Bei der SPÖ wurde ein nicht registrierter Personalausschuss des Kärntner Landeshauptmannes Peter Kaiser mit einer Geldstrafe (102.000 Euro) belegt. In einem Fall trifft die Strafe nicht nur die SPÖ: Gemeinsam mit der PVP wurden Seegrundstücke, die das Land Oberösterreich günstig an die Jugend der Partei verpachtete, mit Strafen belegt. Bisher wurde die SPÖ dafür mit einer Geldstrafe von 135.000 Euro belegt, im Fall der ÖVP waren es 140.000 Euro.

Grün und Jung bisher ohne Strafe

Beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig, da Urteile des Obersten Gerichtshofs noch ausstehen. Positiv sind derweil zwei der derzeit im Bundestag vertretenen Parteien: Der Unabhängige Parteientransparenzsenat hat bislang keine Verstöße zwischen den Grünen und der Jugend festgestellt. (APA)