Es ist eine kuriose Ursache für die Preiserhöhungen: Im April 2022 bestellten 29 Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher insgesamt 166 Tonnen Pellets bei einem Lieferanten in Linz – noch bevor die Preise tatsächlich zuschlugen. 300 Euro pro Tonne wollte der Lieferant dafür – insgesamt 49.800 Euro. Der Deal war abgeschlossen und alle waren einverstanden. Doch als die Lieferung im August anstand, kam eine unangenehme Überraschung: Der Lieferant wollte plötzlich mehr als den doppelten Preis für die Pellets. Er ließ den Kunden sogar die Wahl: Entweder sie zahlen 114.800 Euro (+65.000 Euro!) oder er liefert nicht. Keine 500 Euro mehr – so geht es mit dem Klimabonus weiter

“Es herrscht ein verwirrendes Preis-Wirrwarr”

Zwei Kunden hielten es nicht aus, bestanden auf dem Vertragspreis und wandten sich an den Verbraucherschutz der Arbeiterkammer. Erst als sie die Firma konfrontierten, gab er nach. „Das ist in doppelter Hinsicht ein toller Erfolg. Wir konnten den Verbrauchern nicht nur 65.000 Euro sparen, sondern auch ihre Versorgungssicherheit für den kommenden Winter garantieren“, sagt Ulrike Weiß, Leiterin Verbraucherschutz bei AK. Die Pellets werden nun im Oktober geliefert. „In Zeiten steigender Preise wird immer mehr Druck auf die Kunden ausgeübt. Es ist ein unübersichtliches Preischaos. Es ist völlig unverständlich, warum der Staat nicht handelt und für faire Preise sorgt, damit die Menschen im Winter nicht frieren.“ , sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Generell weisen Verbraucherschützer schriftlich darauf hin, dass etwaige Preiserhöhungen oder Lieferschwierigkeiten die Einhaltung des Vertrages und die Lieferung innerhalb angemessener Frist erfordern.

Was können betroffene Kunden tun?

Bei Fristablauf ist „neu eine angemessene Nachfrist zu setzen und erst nach Ablauf dieser Nachfrist der Rücktritt vom Vertrag zu erklären“. Laut AK sollte das Unternehmen ausdrücklich auf die Ersatzpflicht bei einer Ersatzbeschaffung hingewiesen werden. Erst nach Aufforderung zur Vertragserfüllung und Rücktritt vom Vertrag unter angemessener Fristsetzung könnten Betroffene bei einem anderen Unternehmen bestellen und die Mehrkosten dieser Ersatzlieferung vom säumigen Anbieter als Schadensersatz verlangen. Nav-Account rfi Zeit29.09.2022, 22:00| Sa: 29.09.2022, 22:00