Der Fall des Häftlings Brian Keller (im Bild) hat in der Schweiz immer wieder für Diskussionen gesorgt. Fabian Babic und Georg Nopper Zwischen November 2018 und Juni 2022 soll der berüchtigtste Häftling der Schweiz, Brian Keller (27), 33 Verbrechen begangen haben. Aufgrund dieser Vorwürfe will die Zürcher Staatsanwaltschaft Brian hinter Gittern festhalten. Dies war ein weiterer Wendepunkt in dem Fall. Es wurde tatsächlich angekündigt, dass Brian freigelassen werden muss, sonst würde er zu lange verhaftet. Es wird nichts daraus. Gegenüber Blick erklärt Erich Wenzinger (48) von der Staatsanwaltschaft Zürich die Tatbestände: «Das sind konkret versuchte schwere Körperverletzung, mehrfache Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfache Drohungen, einfach Antara.»
Eine Vorbestellung ist nicht möglich
Mehr wollte die Staatsanwaltschaft zu den einzelnen Taten nicht bekannt geben. Derzeit ist unklar, welche von ihnen in Einzelhaft und welche unter normalen Haftbedingungen eingeliefert wurden. Bryans Anwälte sagten auf einer Pressekonferenz am Donnerstag, dass es dem 27-Jährigen seit seiner Entlassung aus der Einzelhaft im Januar sehr gut gehe. Die 33 Straftaten, die Brian in einem neuen Prozess zur Last gelegt werden, datieren teilweise auf das Jahr 2018 zurück. Warum will die Staatsanwaltschaft jetzt einen Antrag auf Untersuchungshaft stellen, nachdem bekannt wurde, dass Brian wegen der drohenden Untersuchungshaft freigelassen werden soll? Im derzeitigen Vollzugsregime der Sicherungsverwahrung sei es aus rechtlichen Gründen nicht möglich gewesen, eine zusätzliche Unterbringung zu beantragen, erklärt Wenzinger. „Die Staatsanwaltschaft kann im anhängigen Verfahren erst nach Haftentlassung durch das Obergericht einen Antrag auf Untersuchungshaft stellen. Eine vorbeugende Anordnung der vorläufigen Haft im Entlassungsfall ist in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen.“
“Der Staat hat mein Leben ruiniert”
Der Antrag auf einstweilige Anordnung soll laut Wenzinger noch am Wochenende beim Unterlassungsgericht eingereicht werden. Sie haben dann 48 Stunden Zeit, um über den Antrag zu entscheiden. Brians Anwälte sind „schockiert“: „Staatsanwaltschaft lenkt von ihrer Verantwortung ab“ (02:47) Unterdessen kommentiert Brian seinen Fall auf Instagram: Er sitzt seit fünf Jahren, einem Monat, sieben Tagen, neun Stunden, 30 Minuten und 23 Sekunden in Untersuchungshaft. “Für nichts! Der Staat hält mich ohne Gerichtsverfahren gefangen. Der Staat hat keine Gerechtigkeit für mich. Der Staat hat mein Leben ruiniert. “Im Gefängnis wurde er geschlagen und misshandelt – und nichts geschah. “Sie haben mich jahrelang gefoltert”, sagte er fährt fort. Brian: „Und nichts ist passiert.“
Der Oberste Gerichtshof muss ein neues Urteil fällen
Brian befindet sich seit 2017 ununterbrochen in Untersuchungs- oder Sicherungshaft. Das Zürcher Obergericht teilte am Dienstag mit, dass der 27-Jährige wegen drohender Haftentlassung entlassen werden musste. Brian wird in einem früheren Fall vorgeworfen, von Januar 2017 bis Oktober 2018 verschiedene Straftaten im Gefängnis begangen zu haben. Seine erwartete Haftstrafe dafür könnte aufgrund jahrelanger Untersuchungshaft und Untersuchungshaft bereits verbüßt werden. Im November 2019 verurteilte das Bezirksgericht Dilsdorf Brian wegen der zwischen 2017 und 2018 begangenen Delikte zu vier Jahren und neun Monaten Haft. Das Zürcher Obergericht erhöhte die Strafe auf sechs Jahre und vier Monate, woraufhin das Bundesgericht diese wieder aufhob Entscheidung mit Beschluss vom 12. November 2021 und verwies den Fall an den Obersten Gerichtshof zurück. Diese muss noch ein neues Urteil fällen. Der Fall für die 33 Straftaten, die Brian angeblich zwischen November 2018 und Juni 2022 begangen haben soll, wird untersucht.