Schweiz: Politiker kritisieren milde Strafen und Freisprüche für Klimaaktivisten

In mehreren Kantonen gab es Ausschlussfälle, in denen die Gerichte Freisprüche verkündeten. Für Schweizer Politiker ist das unverständlich. Tel Monira Djordjević Tim Hag 1/14 Sechs Personen blockierten am Samstag die Lothringenbrücke in Bern. Es ist bereits die zehnte Straßensperre von Renovate Switzerland in einem Monat. Schweiz renovieren Verärgerte Verkehrsteilnehmer hätten die Teilnehmer bereits von der Strasse genommen, sagte eine Sprecherin von Renovate Switzerland auf Nachfrage. Schweiz renovieren Laut dem Strafrechtsexperten Amr Abdelaziz birgt die unbefugte Verbringung von Aktivisten auf öffentlichem Grund und Boden in der Schweiz rechtliche Risiken. Schweiz renovieren

Sie blockieren regelmässig Strassen und sorgen für Unmut: Klimaaktivisten von Renovate Switzerland. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Allerdings gibt es laut Rechtsexperten keine einheitliche Rechtsprechung.

Klimaaktivisten organisieren wöchentlich Straßenblockaden. Sie werden laut Rechtsexperten nur wegen Nötigung strafrechtlich verfolgt. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Die Gerichtspraxis ist jedoch nicht einheitlich. So gab es in mehreren Kantonen Ausschlussfälle, in denen die Gerichte Freisprüche verkündeten. Ein Zürcher Bezirksrichter hat zudem angekündigt, keine Fälle zivilen Ungehorsams von Klimaaktivisten mehr zu verurteilen, wie «Demokratia» kürzlich berichtete. Für SVP-Nationalrat Mauro Tuena unverständlich: «Vorsätzliche Strassenblockaden wie die von Renovate Switzerland sind rechtswidrig und entsprechen dem Straftatbestand der Nötigung. Es ist die Aufgabe der Behörden, diese illegalen Handlungen zu ahnden.” Richter, die den Medien sagen, sie sollten solche Leute nicht verurteilen, sind voreingenommen und dürfen solche Fälle laut Tuena nicht mehr anhören. Laut Rechtsexperten können Klimaaktivisten nur wegen Nötigung strafrechtlich verfolgt werden. Die Frage der Notwehr sei laut Rechtsanwalt Michael Steiner auch bei Nötigung ein Thema. „Wenn es sein muss, zwingt man jemand anderen dazu, etwas zu tun. Indem sie auf der Straße sitzen oder auf dem Asphalt kleben, bringen Aktivisten Autofahrer zum Anhalten“, erklärt Steiner. Im Falle einer anhaltenden rechtswidrigen Situation besteht daher die Möglichkeit, diese zu verteidigen oder zu beseitigen. „Wenn mir jemand absichtlich den Weg versperrt oder mich irgendwo einsperrt und dadurch eine meiner Freiheiten einschränkt, kann ich mich wehren“, sagt Steiner. Folglich können dies auch Verkehrsteilnehmer tun. Steiner betont: „Das Handeln muss verhältnismäßig sein. Eine Person muss auch nachweisen können, dass sie sich in einem Notfall befunden hat, der die Notwehr rechtfertigt.“ Vorsicht ist geboten, besonders wenn sich Personen festgefahren haben. Dadurch besteht die Gefahr einer Selbstanzeige. Im Allgemeinen ist es am besten, die Polizei zu benachrichtigen und zu warten, bis sich der Block räumt.

“Hohe Bußgelder sind nötig”

Tuena bittet die Staatsanwaltschaft, solche Fälle von höheren Instanzen entscheiden zu lassen, damit es zu einem Grundsatzurteil kommt. Er hofft, dass Privatpersonen künftig Nötigungen anzeigen und gegebenenfalls Schadensersatz fordern. Auch David Trachsel, Präsident der Jungen SVP Schweiz, fordert ein härteres Vorgehen: «Es braucht hohe Bussen. Das Wichtigste ist jetzt, dass sich Politik und Bevölkerung hinter die Polizei stellen, damit sie konsequent handeln kann. Geschieht dies nicht wie bisher, geht das illegale Theater auf Kosten der Arbeiter weiter.”

Grüne Nationalrätin bezeichnet Entscheidungen als „richtig und äußerst mutig“

„Richter müssen sich an geltendes Recht halten. Wenn eine Klage aufgrund des Klimanotstands nicht nur politisch, sondern auch rechtlich gerechtfertigt ist, kann es zum Freispruch kommen“, sagt Juso-Präsidentin Nicola Siegrist. Von Entschädigungsforderungen hält er nicht viel: “Ich würde nicht auf einer Autobahn stecken bleiben, aber es gibt keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn es wegen einer Demo zu Staus kommt.” Grünen-Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber bezeichnete die Entscheidungen der Richter als „richtig und äußerst mutig“. Die Begründung: „Auch politischer Widerstand ist durch das Versammlungsrecht und das Recht auf Meinungsäußerung geschützt und sollte toleriert werden.“

Die Zürcher FDP erstattet Anzeige

Die FDP-Stadt Zürich hat unterdessen angekündigt, eine Aufsichtsbeschwerde beim Landeshauptmann einzureichen, wie TeleZüri berichtet. Er will, dass der Stadtrat die «Critical Mass»-Fahrradbewegungen durch Zürich regelt. Die Veranstaltung ist laut Vizepräsidentin Sonja Rueff-Frenkel künftig genehmigungspflichtig. So können Routen im Voraus definiert werden, ohne dass es zu Verkehrskollaps kommt. Den Vorwurf, dass es sich bei den Ausschlüssen um Zwangsmaßnahmen handele, will Prelicz-Huber nicht akzeptieren: „Es ist eine viel größere Not, wenn wir die Zeichen der Zeit endlich nicht erkennen. Verglichen mit den Folgen, die unsere Kinder und Enkelkinder erleiden müssen, wenn wir nicht sofort Klimaschutzmaßnahmen ergreifen, ist die Unannehmlichkeit, eine Stunde im Stau zu stehen, unbedeutend.“

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