Die Finanz- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) befürchtet, dass Ermittlungen behindert und Verdächtige abgemahnt werden könnten, wenn Schmid zu Sachverhalten vernommen werde, zu denen er noch nicht vernommen worden sei. Das soll die Klage verhindern. In einem Schreiben des Justizministeriums, das auch auf ORF.at abrufbar ist, wurde die Klage mit der „Wahrung der Interessen der Strafverfolgungsbehörden“ begründet. Zadic steht Schmidt für Fragen zu den im Abkommensentwurf genannten Bereichen zur Verfügung – darunter das “Beinschab-Tool” und die Beeinflussung von Steuerverfahren durch Siegfried Wolff und René Benko. Gleichzeitig ist es aber auch Aufgabe des Justizministeriums, die Interessen der Strafverfolgung gegenüber dem U-Ausschuss zu vertreten. Trotz dringender Hinweise auf eine unmittelbare Bedrohung der Ermittlungen gab es einen Tag vor der geplanten Vernehmung Schmids noch keine Einigung über mögliche Themen. “Es zeigte sich, dass dieses Verfahren die einzige Möglichkeit des Eidgenössischen Justizministeriums war, laufende Ermittlungen zu schützen (…).”

Die ÖVP wehrte sich gegen die Liste

Die ÖVP war die einzige Fraktion, die sich zuvor nicht auf einen von der WKStA vorgelegten Themenkatalog geeinigt hatte. Dazu äußerte sich ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger heute im Ö1-Interview vor der VfGH-Klage: „Die Hausordnung verpflichtet uns nicht nur, eine Positivliste zu verlangen. Es schränkt mich als Abgeordneten in meinem Fragerecht, in meinem Prüfungsrecht ein, und deshalb werde ich sicher nicht zustimmen. Wegen der Klage kann Schmid nur noch zu nicht-ermittlungsrelevanten Angelegenheiten im morgigen U-Ausschuss vernommen werden. Der VfGH wird voraussichtlich innerhalb von vier Wochen eine Entscheidung treffen.