Schweiz: Brian soll doch nicht freigelassen werden – Staatsanwaltschaft beantragt erneut Untersuchungshaft
Erst am Dienstag ordnete das Zürcher Obergericht Brians Freilassung an. Nun will ihn die Staatsanwaltschaft wegen eines laufenden Verfahrens wieder in Untersuchungshaft nehmen. 1/6 Wie das Zürcher Obergericht am Dienstag mitteilte, wird Brian in den kommenden Tagen aus der Haft entlassen. SRF-Screenshot Nun die Wende: Die Staatsanwaltschaft beantragt Untersuchungshaft. SRF-Screenshot Zuvor war er drei Jahre in Einzelhaft. 20 Minuten/Marco Zanger Erst vor wenigen Tagen kam die Nachricht, dass Brian in den nächsten Tagen aus dem Gefängnis entlassen werden soll. Der Grund ist, dass die sogenannte Überkonzeption droht. Wie das Obergericht Zürich am Dienstag in einer Mitteilung schrieb, liegt die Haftstrafe nun sehr nahe an der erwarteten Haftstrafe, während das Berufungsverfahren lange dauern kann. Doch nun scheint es einen Wendepunkt in dem Fall zu geben. In einer Medienmitteilung schreibt Brians Anwaltsteam: „Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hat am Donnerstag der Verteidigung mitgeteilt, dass gegen Brian K. wegen des laufenden Verfahrens Haft beantragt wurde. Diese Ankündigung erfolgt Tage, nachdem der Oberste Gerichtshof seine Freilassung angeordnet hat.”
Mehrfache Gewalt und Drohungen gegen Beamte
Auch die Staatsanwaltschaft Zürich bestätigte in einer Stellungnahme, dass Brian K. in Untersuchungshaft sei. “Die Staatsanwaltschaft klagt ihn wegen Straftaten an, die angeblich während seiner Haft begangen wurden.” Die Staatsanwaltschaft reagiert auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, Brian K. in den kommenden Tagen freizulassen. Die Staatsanwaltschaft weiter: „Konkret geht es um versuchte schwere Körperverletzung, mehrfache Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Mitarbeiter, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfache Drohungen und einfache Körperverletzung. Bis zum endgültigen Abschluss des Falls gilt wie immer die Unschuldsvermutung.” Bei der Staatsanwaltschaft habe ich Untersuchungshaft beantragt, weil aus ihrer Sicht derzeit Rückfallgefahr besteht. Die Entscheidung über die Anordnung der vorläufigen Haft obliegt dem zuständigen erstinstanzlichen Zwangsmaßnahmengericht.
„Vorbildliches Verhalten in den letzten zehn Monaten“
„Brian wurde jahrelang illegal in Einzelhaft gehalten. Weil er sich gegen die unmenschlichen Haftbedingungen gewehrt hat, wird er nun erneut inhaftiert. Dieses Vorgehen ist für uns nicht akzeptabel“, sagte Anwalt Philip Stolkin. Brian habe sich in den vergangenen zehn Monaten in Untersuchungshaft vorbildlich verhalten, aber die Staatsanwaltschaft nehme erneut jede Chance auf ein Leben in Freiheit, so das Anwaltsteam weiter. „Die Staatsanwaltschaft agiert mit der überstürzten Sprengung der Sonderkulisse und der rechtswidrigen Festnahme und Isolation danach wie die übergeordnete Jugendstaatsanwaltschaft“, sagt Rechtsanwalt Bernard Rambert.
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