Füllen Sie jetzt die Öltanks! Dual-Fuel-Anlagen, also Anlagen, die mit Erdgas und Öl betrieben werden können, werden ab dem 1. Oktober auf Heizöl umgestellt. Der Bundesrat empfiehlt dies. Dies hilft, Gas zu sparen. Und: Die Bevölkerung muss jetzt ihre Öltanks füllen. 1/4 Ein Tankwagen mit Heizöl. Der Bundesrat empfiehlt Besitzern von Sekundärbrennstoffanlagen per 1. Oktober auf Öl umzusteigen. Der Bundesrat empfiehlt den Privathaushalten, ihre Öltanks jetzt zu füllen – und nicht zu warten, bis es sehr kalt ist. Dadurch sollen Lieferengpässe vermieden werden. Die Landesregierung rät Unternehmen, dies ebenfalls zu tun. Sie sollen ihre Sekundärbrennstoffanlagen, die sowohl mit Erdgas als auch mit Öl betrieben werden können, ab dem 1. Oktober mit Öl betreiben. Sekundärbrennstoffanlagen haben hauptsächlich Industriegasverbraucher – sie können von Erdgas auf Öl umsteigen, um ihren Energiebedarf zu decken.
Der Pflichtbestand wird freigegeben
Um im Winter tatsächlich genug Öl nicht nur zum Heizen, sondern auch zum Betreiben der Anlagen zur Verfügung zu haben, müssen Unternehmen jetzt Prognosen stellen. Gemäss Bundesrat trägt die Umstellung auf Erdöl massgeblich zum Ziel der Schweiz bei, von Oktober 2022 bis März 2023 15% Erdgas einzusparen, wie die EU, wie der entsprechende Wirtschaftsteil von Guy Parmelin schreibt (62). Zur Sicherstellung der Versorgung mit Mineralölprodukten werden ab dem 3. Oktober die Pflichtlager für Benzin, Diesel und Heizöl sowie Flugbenzin freigegeben.
Kompromisse bei Umweltvorschriften
Um Unternehmen bei der Umstellung auf Mineralölaktivitäten zu unterstützen, hat der Bundesrat am 16. September 2022 in der Luftreinhalte- und CO2-Verordnung eine vorübergehende Erleichterung für Dual-Fuel-Anlagen erlassen. Denn beim Umstieg von Erdgas auf Heizöl, der jetzt bei Realgasknappheit im Winter empfohlen und vorgeschrieben wird, gelten bis Ende März 2023 verschärfte Grenzwerte für Stickoxide und Kohlenmonoxid. Grund ist das Dual-Fuel-System ist im Ölbetrieb oft weniger in der Lage, die Grenzwerte einzuhalten. Der Bundesrat weist die Unternehmen an, Vorsorge zu treffen, falls der Bundesrat die Umstellung von Erdgas auf Erdöl anordnen muss. Unternehmen müssen den Brenner von Dual-Fuel-Systemen, die sie auf Heizöl umrüsten, warten. Außerdem muss ein Sachverständiger die Emissionen messen und die Werte an die zuständige Behörde melden. (pt)