Schmid zog ins Ausland, bekam aber den Anruf bei der Kommission. Die Opposition forderte deshalb die Kommission auf, ihn von der Polizei dorthin bringen zu lassen – Carner betonte, sie könne dies nur tun, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gebe. Da dies nun der juristische, gesetzgebende und wissenschaftliche Dienst des Landtags im Gegensatz zum Verfassungsdienst einsah, erteilte Karner der Wiener Landespolizeidirektion den Auftrag, Schmid bei seiner Einreise nach Österreich in Gewahrsam zu nehmen. Allerdings darf die Polizei Schmid nur kurz anhalten – alles andere wäre unverhältnismäßig. Daher müsste er kurz vor dem betreffenden Durchsuchungstag in Österreich erscheinen, um sich tatsächlich vorzustellen.