Halloween-Nacht-Aktionsgruppe

Um sicherzustellen, dass alle betroffenen Behörden entsprechend informiert und koordiniert werden, hat der Abteilungsleiter den Polizeidirektor des Landes Oberösterreich beauftragt, eine Arbeitsgruppe mit allen Beteiligten einzurichten. Dazu gehören neben dem Landeskriminalamt und dem Landesdienst für Verfassungsschutz die zuständigen Ausländer- und Aufenthaltsbehörden (Kommunalbehörden, Landesbehörden), aber auch Jugendbehörden.

Zwölf EU-Bürger, 46 Österreicher, 35 Asylbewerber

Damit soll sichergestellt werden, dass alle rechtlichen Möglichkeiten zur Beendigung des Aufenthaltsstatus ausgeschöpft sind. Natürlich sind die Verdächtigen eine heterogene Gruppe. Darunter sind auch zwölf EU-Bürger, 24 Personen mit Niederlassungserlaubnis, sechs subsidiär Schutzberechtigte und 46 österreichische Staatsbürger. Unter den Herkunftsländern sind nach den Österreichern, von denen die Polizei bei 34 einen Migrationshintergrund meldet, die Syrer mit 28 und die Afghanen mit 14 stärker vertreten. An den Ausschreitungen beteiligten sich nach Behördenangaben auch Serben, Kosovaren, Nordmazedonier, Rumänen, Thailänder und Bosnier.

Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan sind verboten

Afghanen und Syrer seien derzeit faktisch nicht abschiebbar, räumt der Innenminister ein, will hier aber auf EU-Ebene etwas ändern: “Mittelfristig” könnten Flüchtlinge in Teile Syriens zurückgeschickt werden. Das könnte auch für Männer in Afghanistan wieder möglich sein. Karner weist darauf hin, dass in diesem Jahr bisher 29 Afghanen und 48 Syrer das Land verlassen haben.