ÖSTERREICH. Das Justizministerium hat am frühen Mittwochnachmittag den Verfassungsgerichtshof eröffnet, weil die ÖVP einer Konsultationsvereinbarung mit der WKStA zu den Themen der Ermittlungen nicht zugestimmt hatte. Die ÖVP hatte sich zuvor dagegen ausgesprochen, die Ermittlungen auf bereits abgeschlossene Sachverhalte zu beschränken. Der frühere Öbag-Chef soll nach Angaben des Ministeriums am Donnerstag nur noch zu „konkreten“ Sachverhalten vernommen werden. „Grundsätzlich ist es meine Pflicht als Justizministerin, dafür zu sorgen, dass strafrechtliche Ermittlungen nicht beeinträchtigt werden“, sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Insbesondere sollte es nicht möglich sein, potenzielle Verdächtige durch die Ermittlungen zu warnen. Das Ministerium und die Korruptionsstaatsanwaltschaft haben jedoch nichts dagegen, wenn Schmid zu bereits „erkannten“ Sachverhalten wie dem Werbefall oder dem Tool Beinschab Austria befragt wird, die die Ermittlungen nicht gefährden. Das Verfassungsgericht wird voraussichtlich innerhalb von vier Wochen entscheiden. Dazu äußerte sich ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger heute im Ö1-Interview vor der VfGH-Klage: „Die Geschäftsordnung sieht nicht nur die Vorlage einer Positivliste vor, sie schränkt mich als Parlamentarier in meinem Fragerecht ein. zu überprüfen und deshalb werde ich definitiv nicht zustimmen”. Das könnte Sie auch interessieren: Die SPÖ fordert erneut Neuwahlen Die ÖVP bezahlt Ex-Kanzler Kurz den Anwalt Spannung vor der Aussage von Thomas Schmid